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Abrechnung der Soforthilfe angehalten

Die Industrie- und Handelskammer Nord-Westfalen begrüßt die Nachverhandlungen mit dem Bund.

Münsterland/Emscher-Lippe-Region. – Das Land NRW hat die Abrechnung der „NRW-Soforthilfe 2020“ vorerst gestoppt. Davon betroffen sind mehr als 52.000 Unternehmer und Solo-Selbstständige aus dem Münsterland und der Emscher-Lippe-Region, die von März bis Mai Soforthilfe erhalten haben. „Die Aussetzung der Abrechnung ist genau der richtige Schritt, denn das Verfahren hat zu viel Unmut in der Unternehmerschaft geführt“, begrüßt Dr. Jochen Grütters, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Nord Westfalen die Reaktion des Landes.  

Seit Anfang Juli verschickt das Land an die Empfänger der Soforthilfe die Aufforderung, bis Ende September den Liquiditätsengpass nachzuweisen und zu viel erhaltenes Geld bis zum Jahresende zurückzuzahlen. Bei der Finanzierungshotline der IHK meldeten sich seitdem bereits eine Vielzahl von Betrieben, die die Soforthilfe teilweise oder sogar ganz zurückzahlen müssten, wenn es bei dem aktuellen Abrechnungsverfahren bleiben würde.  

Der Unmut der Unternehmen entzündet sich daran, dass derzeit Personalkosten bei der Berechnung des Liquiditätsengpasses nicht berücksichtigt werden dürfen, aber die durch den Personaleinsatz erzielten zusätzlichen Erlöse in der Hochfahrphase nach dem Lockdown angesetzt werden müssen. „Das führt dazu, dass gerade in personalintensiven Branchen rein rechnerisch kein Liquiditätsengpass mehr vorgelegen hat, obwohl die Betriebe weit entfernt von positiven Zahlen sind“, so Grütters. Auf diesen Systemfehler habe die IHK-Organisation seit Start der Soforthilfe im März immer wieder hingewiesen.  

Betroffen sind auch Unternehmen, die während des Lockdowns ihre geringfügig Beschäftigten auch aus sozialer Verantwortung heraus weiterbezahlt haben, da diese keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben. „Auch diese Kosten müssen die Unternehmen nach aktuellem Stand vollständig tragen“, so Grütters.  

Die IHK unterstützt daher das Land NRW weiterhin bei dessen Bemühungen gegenüber dem Bund, in diesem und weiteren Punkten substanzielle Verbesserungen zu erreichen. „Sollte dies nicht gelingen, könnte das Land ähnlich wie bei der Berücksichtigung der Lebenshaltungskosten von Solo-Selbstständigen mit einem eigenen Programm unternehmerfreundlich reagieren“, hofft Grütters auf eine für die Betriebe zufriedenstellende Lösung. „Es ist wichtig. Dass das Überleben möglichst vieler Betriebe sichergestellt wird, die durch die Corona-Pandemie völlig unverschuldet in Not geraten sind“, appelliert Grütters an die Verantwortlichen in der Politik.