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Werbung von Tesla irreführend

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hatte vergangenes Jahr Unterlassungsklage gegen Tesla eingereicht (Az. 33 O 14041/19). Laut Gericht ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Der US-Elektroautobauer Tesla muss sich bei der Bewerbung seiner Assistenzsysteme für autonomes Fahren in Deutschland künftig zurückhalten. Das Landgericht München I verbot am Dienstag Werbeaussagen auf der Tesla-Website, die die Richter als irreführend bewerteten. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hatte vergangenes Jahr Unterlassungsklage gegen Tesla eingereicht (Az. 33 O 14041/19). Laut Gericht ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Die Klage bezog sich auf einen im Juli 2019 im Bestellvorgang für das Model 3 auf der deutschen Tesla-Internetseite veröffentlichten Text. Darin hieß es unter anderem "Autopilot inklusive", "volles Potenzial für autonomes Fahren" oder "ihr geparktes Auto findet Sie auf Parkplätzen und kommt zu Ihnen. Unglaublich, aber wahr!". Die Kläger warfen Tesla vor, den unzutreffenden Eindruck zu erwecken, die Autos könnten tatsächlich und auch rechtlich völlig autonom, also ohne menschliches Eingreifen, fahren.

"Tatsächlich wurden diese Ankündigungen aber so nicht erfüllt, weil einige der genannten Funktionen in Deutschland bis heute rechtlich noch gar nicht im Straßenverkehr zugelassen sind", erklärte die von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden getragene Wettbewerbszentrale nun. Auch technisch sei "automatisches Fahren innerorts" in Deutschland noch nicht in vollem Umfang möglich - erst recht nicht wie von Tesla beschrieben "bis Ende des Jahres" 2019.

Das sahen die Münchner Richter ähnlich: Die verwendeten Formulierungen seien irreführend und erweckten bei Durchschnittsverbrauchern eine Vorstellung, die mit den tatsächlichen Verhältnissen nicht in Einklang stehe. Auch ein entsprechender Hinweis am unteren Ende der Website sei zu unklar.

dwo/muk

© Agence France-Presse