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Menschenrechte in China

Erklärung der deutschen und französischen Menschenrechtsbeauftragten zur Lage der Menschenrechtsanwälte und Menschenrechtsverteidiger in China

Anlässlich des fünften Jahrestags des landesweiten Vorgehens gegen Menschenrechtsanwälte und Menschenrechtsverteidiger in China am 9. Juli 2015 erklären der Französische Botschafter für Menschenrechte, François Croquette, und die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechte und humanitäre Fragen im Auswärtigen Amt, Bärbel Kofler, heute (09.07.):

Heute vor fünf Jahren wurden in China mehrere hundert Anwälte und Menschenrechtsverteidiger und Menschenrechtsverteidigerinnen im Rahmen eines landesweiten repressiven Vorgehens festgenommen. Viele von ihnen wurden ohne fairen Prozess zu harten Strafen verurteilt. Wir appellieren daher erneut an die chinesischen Institutionen, nach rechtsstaatlichen Grundsätzen und unter Beachtung einschlägiger VN-Übereinkommen zu handeln und dem selbst erklärten Ziel, die Rechtsstaatlichkeit zu stärken, endlich Geltung zu verschaffen. Menschenrechtsanwälte und Menschenrechtsverteidiger leisten hierzu einen wertvollen Beitrag. Deutschland und Frankreich werden auch zukünftig das Schicksal der chinesischen Menschenrechtsverteidiger sowie ihrer Angehörigen verfolgen.

Aus diesem Anlass bringen wir unsere tiefe Betroffenheit zum Ausdruck über das Schicksal der Anwälte Li Yuhan und Yu Wensheng sowie des Aktivisten Ge Jueping und des Intellektuellen Xu Zhangrun, der am 6. Juli 2020 festgenommen wurde. Es beunruhigt uns zutiefst, dass es in China immer wieder zu Festnahmen von Menschenrechtsanwälten und –verteidigern kommt. Wir rufen die chinesischen Behörden dazu auf, die grundlegenden Menschenrechte zu achten und faire Prozesse zu gewährleisten. Wir fordern China zudem zur lückenlosen Aufklärung aller Fälle auf, in denen Menschenrechtsverteidiger oder ihre Angehörigen von Behörden drangsaliert und verfolgt werden oder festgenommen wurden. Alle willkürlich inhaftierten Menschenrechtsverteidiger müssen freigelassen werden und dürfen in ihrer Bewegungsfreiheit und Arbeit nicht behindert werden.