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Pfarrer Zurkuhlen bittet um Entschuldigung

Priester darf in begrenztem Umfang wieder Gottesdienste feiern


Der Münsteraner Priester Ulrich Zurkuhlen darf ab sofort wieder Gottesdienste feiern. Das hat der Bischof von Münster ihm am 3. Juli in einem Schreiben mitgeteilt. Im Juli 2019 hatte Bischof Genn Pfarrer Zurkuhlen vor dem Hintergrund von Aussagen zu sexuellem Missbrauch durch Priester jeglichen Dienst als Seelsorger, die Feier von Gottesdiensten und Äußerungen zu dem Thema verboten. Der Bischof hatte damals betont, dass er von Zurkuhlen eine glaubhafte schriftliche Entschuldigung gegenüber den Betroffenen und allen weiteren Menschen verlange, die er verletzt habe.

Seit Juli 2019 hat es verschiedene Gespräche und schriftliche Kontakte von Vertretern des Bistums, unter anderem dem Interventionsbeauftragten Peter Frings und auch von Bischof Genn selbst, sowie von Experten zum Thema sexueller Missbrauch und Prävention mit Pfarrer Zurkuhlen gegeben. Mit Schreiben vom 1. Juni hat Pfarrer Zurkuhlen sich erneut an Bischof Genn gewandt. Nach Einschätzung der Verantwortlichen des Bistums handelt es sich bei diesem Schreiben um die glaubhafte Bitte um Entschuldigung. Unter anderem betont Pfarrer Zurkuhlen in seinem Brief, dass er seine Äußerungen vom vergangenen Jahr ausdrücklich bedauere und alle Menschen, die er verletzt habe, um Entschuldigung bitte. Von seinen damaligen Äußerungen distanziert er sich „absolut“; er habe sich in diesem Zusammenhang „erkenntnismäßig ‚verrannt‘“. Zurkuhlen bedauert auch ausdrücklich seine Äußerungen in einem Fernsehbeitrag in der Lokalzeit Münsterland im Blick auf das Verhalten betroffener Kinder gegenüber Tätern. Seine Aussagen – so räumt Zurkuhlen ein – hätten „die Opfer wieder zu Opfern“ gemacht.

In Folge dieses Entschuldigungsschreibens hat es ein weiteres Gespräch des Interventionsbeauftragten Peter Frings und von Bischof Genn mit Pfarrer Zurkuhlen gegeben. Im Anschluss daran hat Bischof Genn Pfarrer Zurkuhlen nun mitgeteilt, dass er wieder in einem sehr begrenztem Rahmen gottesdienstlichen Feiern vorstehen darf – allerdings nicht im Rahmen üblicher Pfarrgottesdienste. Der Interventionsbeauftragte wird hierzu zeitnah Gespräche mit Einrichtungen führen, wo dies möglich sein könnte. Über andere Gottesdienste oder kirchliche Veranstaltungen, an denen Pfarrer Zurkuhlen als Seelsorger teilnehmen möchte oder die er feiern möchte, muss er das Bistum immer im Vorfeld informieren. Zugleich bleibt es dabei, dass Pfarrer Zurkuhlen sich weder schriftlich noch mündlich – gleich in welchem Rahmen – zum Thema sexueller Missbrauch äußern wird. Die Entgegennahme der Beichte bleibt ihm für ein weiteres Jahr untersagt. Er bleibt in den Ruhestand versetzt und bezieht die dafür vorgesehenen, abgesenkten Bezüge.

In seinem Schreiben an Pfarrer Zurkuhlen betont Bischof Genn unter anderem: „Ihre Aussagen von vor einem Jahr waren nicht nur für mich absolut inakzeptabel. Wie Sie nun richtig schreiben, hätten Sie wissen müssen, welche neuen Verletzungen Ihre Aussagen bei Betroffenen auslösen. Von daher ist es gut, dass Sie sich nun in dieser Eindeutigkeit ‚absolut‘ davon distanzieren.“ Bischof Genn unterstreicht in diesem Zusammenhang noch einmal mit Nachdruck,  dass er weiterhin alles in seinen Möglichkeiten Stehende tun werde, um dafür zu sorgen, dass es in Kirche und Gesellschaft eine Haltung der Nulltoleranz gegenüber dem Verbrechen sexuellen Missbrauchs gibt.