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Erstattung der Kosten für Impf-Attest

Für die Einschulung eines Kindes ist ein Nachweis der Masernimpfung notwendig. Bedürftige Eltern in Hamm können sich die dabei anfallenden Attestgebühren erstatten lassen. Dies gilt für Bezieher von Hartz IV, Wohngeld oder von Kinder- und Asylzuschlägen.

(Stadt Hamm) Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen in Hamm können sich die Attestgebühren für den Nachweis der Masernimpfung zur Einschulung ihrer Kinder erstatten lassen. Die Möglichkeit besteht für alle Menschen, die Leistungen vom Kommunalen Jobcenter nach dem SGB II (Hartz IV), Leistungen nach dem SGB XII oder Wohngeld vom Amt für Soziales, Wohnen und Pflege, Kinderzuschlag von der Familienkasse oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.

Sie können die Rechnung des Hausarztes für das Attest und eine Kopie des Attestes an das Kommunale Jobcenter oder das Amt für Soziales, Wohnen und Pflege, Sachgebiet Bildung und Teilhabe, schicken oder in den Hausbriefkästen einwerfen. Ein separater Antrag ist nicht erforderlich, die Kosten für das Attest werden zeitnah auf das Konto des Leistungsempfängers erstattet.


Stadt Hamm