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Konsum ankurbeln

IHK zur geplanten Genehmigung weiterer verkaufsoffener Sonntage

Münsterland/Emscher-Lippe-Region. – Zusätzliche verkaufsoffene Sonntage tragen nach Auffassung der IHK Nord Westfalen in der derzeitigen Situation zur Stärkung des Einzelhandels bei. „Der Handel kann jetzt jede Maßnahme gebrauchen, die den Konsum wieder ankurbelt und die Passantenfrequenzen in den Innenstädten normalisiert, hierzu gehören auch rechtssichere verkaufsoffene Sonntage“, kommentiert Michael Radau, Vorsitzender des IHK-Handelsausschusses, Pläne der Landesregierung zur Ausweitung der Sonntagsöffnung in diesem Jahr.

NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart hatte in dieser Woche mitgeteilt, dass das Land an einem Erlass arbeitet, mit dem die Kommunen wegen der Coronakrise in diesem Jahr Sonntagsöffnungen unabhängig von den Vorgaben des geltenden Ladenöffnungsgesetzes genehmigen dürfen. Ziel ist zum einen, durch zusätzliche Einkaufstage an den Wochenenden den Passantenandrang zu entzerren, damit Abstandsregeln in den Fußgängerzonen und Geschäften eingehalten werden können. Zum anderen soll der Handel dadurch die Möglichkeit erhalten, wenigstens einen kleinen Teil der Umsatzeinbußen auszugleichen.„Den Konsum wieder ankurbeln“ IHK zur geplanten Genehmigung weiterer verkaufsoffener Sonntage

Positiv bewertet Radau auch den bereits in der vergangenen Woche gestartete Projektaufruf „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken – Sonderprogramm 2020“: „Das sind die richtigen Signale, die jetzt aus der Politik kommen“, kommentiert Radau das Landesprogramm. Der Projektaufruf richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen des stationären Einzelhandels, die sich erstmalig digital aufstellen oder den Auf- oder Ausbau der digitalen Technologien für ihr Unternehmen voranbringen wollen. Radau: „Diese Unternehmen waren besonders von den Geschäftsschließungen betroffen, da sie keinen digitalen Vertriebsweg besaßen und auch oftmals keine Kundenbindung über Social-Media-Kanäle betreiben konnten.“

Projektideen können bis zum 30. August eingereicht werden. Die Fördermittel werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse bewilligt. Informationen und Bewerbung im Internet: digihandel.nrw