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Geld für Haltern am See

Regierungspräsidentin Dorothee Feller überreicht Förderbescheid: 160.000 Euro für Haltern am See

 

Münster/Haltern. Insgesamt 19 Förderbescheide hat Regierungspräsidentin Dorothee Feller heute (Dienstag, 30. Juni) an 15 Kommunen (Billerbeck, Bocholt, Bottrop, Datteln, Emsdetten, Haltern am See, Lengerich, Lüdinghausen, Münster, Raesfeld, Reken, Rheine, Schöppingen, Senden und Waltrop) im Regierungsbezirk Münster übergeben.

Für Haltern übereichte Regierungspräsidentin Dorothee Feller einen Förderbescheid aus dem Städtebauförderprogramm 2020 mit einem Volumen von insgesamt 160.000 Euro an Baudezernent Siegfried Schweigmann.


Förderbescheide übergeben: v.l. Alfons Krause (Bezirksregierung Münster), Regierungspräsidentin Dorothee Feller, Baudezernent Siegfried Schweigmann und Landtagsabgeordneter Josef Hovenjürgen  Bildquelle: Bezirksregierung Münster

"Ich freue mich, dass ich Ihnen heute die Zuwendungsbescheide persönlich übergeben kann - gerade in dieser Zeit der Corona-Pandemie unter Einhaltung aller Hygienevorschriften. Trotz des mittlerweile geübten Umgangs mit Video- und Telefonkonferenzen ist mir der persönliche Austausch mit Ihnen wichtig", sagte Feller zu Beginn des Termins.

Mit den Städtebaufördermitteln aus dem Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen wird für Haltern das Projekt "Innenstadt Haltern am See - Lebendige Zentren" umgesetzt und damit ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Wohn- und Lebensverhältnisse geleistet.

 

"Innenstadt Haltern am See - Lebendige Zentren"

 

Mit dem bewilligten Geld aus der Programmachse "Lebendige Zentren" wird ein Integriertes Stadtbauliches Entwicklungskonzept (ISEK) refinanziert, die Innenstadt (Mühlenstrasse, Lippstraße und Lippmauer) barrierefrei umgestaltet und Spielstationen in der Innenstadt aufgestellt. Die Maßnahmen sind Bestandteil des 2019 beschlossenen neuen ISEKS "Innenstadt Haltern am See" und sollen zur Attraktivitätssteigerung der Innenstadt beitragen. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für dieses Projekt liegen bei 228.000 Euro und werden mit Mitteln vom Land und vom Bund gefördert.