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Auszubildende gehen wieder ins Ausland

IHK-Programm startet mit Carla Weiser aus Rosendahl


Münsterland/Rosendahl-Holtwick. – Vor kurzem erst hat die
Bundesregierung ihre Reisewarnung für die EU-Länder, die
Schengen-Staaten und für Großbritannien aufgehoben, da geht
auch das Auslandsprogramm der IHK Nord Westfalen für
Auszubildende weiter.

„Ab ins Ausland“ heißt das IHK-Programm, das auch das Motto
für Carla Weiser aus Rosendahl-Holtwick ist. Die
Auszubildende der Pinolino Kinderträume GmbH (Münster) ist
im Bezirk der IHK Nord Westfalen die ersten Auszubildende,
die nach der Corona-Pause einen Teil ihrer Ausbildung im
Ausland verbringt. Und zwar in Dänemark.

Weisers dreiwöchiger Auslandsaufenthalt bei einem dänischen
Vertriebspartner von Pinolino beginnt am 1. Juli. „Ich freue mich
riesig“, so die angehende Kauffrau für Groß- und Außenhandel.
„Das waren lange Wochen und bis zum Schluss war nicht klar,
ob es tatsächlich klappen wird“, berichtet sie.

Um ihrem Traum näher zu kommen, hat die junge Frau viel
Engagement bewiesen, intensiv recherchiert und das
Auswärtige Amt und die dänische Polizei kontaktiert.
Unterstützt wurde sie dabei von der Mobilitätsberaterin der IHK,
Nadine Rosell.

Bernd Lüttmann, Geschäftsführer und Ausbilder bei Pinolino,
freut sich, dass er seiner Auszubildenden trotz der
Auswirkungen der Corona-Pandemie diese Möglichkeit bieten
kann: „Das Praktikum ist für alle Beteiligten ein Gewinn. Die
Geschäftsbeziehung im Ausland wird gestärkt und die
Auszubildende hat die Möglichkeit internationale
Arbeitserfahrung zu sammeln.“ Seit dem vergangenen Jahr
entsendet das Unternehmen Auszubildende.

Der Aufenthalt ist Voraussetzung für den Erwerb der Zusatzqualifikation
Europaassistent/-in. „Für die Auszubildenden ist es ein absoluter Mehrwert:

Sie können kulturelle Unterschiede
erleben, berufliche Sprachkenntnisse anwenden, Arbeitsweisen
vergleichen und Produktpaletten vergleichen“, so Lüttmann:
„Natürlich gibt es auch in Dänemark besondere Vorkehrungen,
um den Gesundheitsschutz zu gewährleisten. Wir werden uns
an alle Vorgaben halten.“

Erstaunt stellte Carla Weiser fest: „Auch mit bestehender
Reisewarnung hätte ich mein Praktikum in Dänemark
absolvieren können, denn mein Auslandsaufenthalt ist ein
besonderer Grund.“ Warum das so ist, erklärt IHK-
Mobilitätsberaterin Nadine Rosell: „Ein Praktikum im Ausland
ist Bestandteil der Ausbildung und somit ein Arbeitsaufenthalt,
kein Urlaub“.

Auszubildende können einen Teil ihrer Ausbildung im Ausland
verbringen. „Bis zu einem Jahr“, erläutert Rosell weiter. Die
Kosten seien vergleichsweise gering, denn über das Programm
Erasmus+ kann ein Auslandsaufenthalt gefördert werden.
Sobald die Reisewarnung für die übrigen Länder aufgehoben
wird, sind wieder Entsendungen über die EU-Grenzen hinaus
möglich. Ebenso sind Aufenthalte zum Beispiel in Japan, den
USA oder Australien dann wieder denkbar. „Auch hier ist eine
finanzielle Unterstützung über das Programm
AusbildungWeltweit möglich“, ermuntert Rosell alle
Auszubildenden, einen Auslandsaufenthalt einzuplanen.
Ebenso empfiehlt sie allen Ausbildungsbetrieben, diese
Möglichkeit zum festen Bestandteil der Werbung um neue
Auszubildende zu machen: „Es steigert ganz einfach die
Arbeitgeberattraktivität und wirkt gerade auch bei guten
Schülerinnen und Schülern.“



Titelbild: Emmerich/IHK Nord Westfalen