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Neubau der A 52 zwischen Essen und Bottrop

Die Unterlagen liegen in der Zeit vom 28. Oktober 2019 bis zum 27. November 2019 erneut aus. Konkret geht es um den ersten Abschnitt vom Autobahnkreuz Essen-Nord (B 224) bis südlich zum Autobahnkreuz Essen/Gladbeck auf der Stadtgrenze Bottrop und Gladbeck

Münster/Bottrop/Essen/Kreis Recklinghausen/Kreis Wesel. Im Planfeststellungsverfahren für den Bau der A 52 in Essen und Bottrop liegen die Unterlagen in der Zeit vom 28. Oktober 2019 bis zum 27. November 2019 erneut aus. Konkret geht es um den ersten Abschnitt vom Autobahnkreuz Essen-Nord (B 224) bis südlich zum Autobahnkreuz Essen/Gladbeck auf der Stadtgrenze Bottrop und Gladbeck.  

Es wurden erneut Planänderungen und Planergänzungen notwendig. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat das Verkehrsgutachten und damit auch den lärmtechnischen Entwurf und das Gutachten zur Schadstoffuntersuchung überarbeitet bzw. ergänzt. Des Weiteren wurde die Artenschutzprüfung aktualisiert und der landschaftspflegerische Begleitplan überarbeitet. Die Unterlagen wurden außerdem um einen Fachbeitrag zur EG-Wasserrahmenrichtlinie ergänzt. Zur besseren Verständlichkeit des aktuellen Planungsstandes liegen auch die bereits im Frühjahr 2009 ausgelegten Antragsunterlagen sowie die Unterlagen zu den bereits erfolgten Planänderungen erneut aus.

Der vorliegende Planfeststellungsabschnitt umfasst den Neubau der A 52 im Zuge der B 224 zwischen dem Autobahnkreuz Essen-Nord (nördlich der Brücke über die Emscher) und der Stadtgrenze Bottrop/Gladbeck (südlich der Brücke über die Boye). Das Bauvorhaben hat eine Länge von etwa 3,6 Kilometern. Es liegt auf dem Gebiet der Stadt Bottrop und der Stadt Essen. Zudem befinden sich landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen auf dem Gebiet der Stadt Dorsten sowie der Gemeinden Schermbeck und Hünxe.  

Die Antragsunterlagen liegen ab dem 28. Oktober 2019 bis zum 27. November 2019 in den Städten Bottrop, Essen, Dorsten und Gladbeck sowie in den Gemeinden Schermbeck und Hünxe zur Einsichtnahme aus. Sie können während der Zeit der Offenlage auch online auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster www.brms.nrw.de/go/verfahren unter der Rubrik „Planfeststellung Straße“ eingesehen werden.

Einwendungen können sowohl bei den Auslegungskommunen als auch bei der Bezirksregierung Münster bis zum 11. Dezember 2019 erhoben werden.

Foto: Pixabay