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Russischer Auftragsmord in Berlin?

Ein mutmaßlicher russischer Auftragsmord an einem Georgier sorgt für Spannungen im deutsch-russischen Verhältnis


Die Bundesstaatsanwaltschaft hat gestern vor dem Staatsschutzsenat in Berlin Anklage gegen den 46-Jahre alten Russen Vadim K. erhoben. Ihm wird der Tatvorwurf des Mordes zur Last gelegt. Er soll vor etwa zehn Monaten im Kleinen Tiergarten in Berlin, unweit des Kanzleramtes, einen 40-jährigen Georgier erschossen haben. Die Polizei konnte den Mann noch am selben Tag festnehmen. Seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft. Bis heute hat sich der Mann nicht zu den Vorwürfen geäußert.

Früh verdichteten sich die Hinweise darauf, dass der Täter möglicherweise im Auftrag staatlicher Stellen Russlands gehandelt haben könnte. Dafür spricht laut Bundesstaatsanwaltschaft der Antrag für das Schengen - Visum, mit dem K. in Deutschland einreiste. Auf dem Schriftstück war eine Faxnummer verwendet worden, die zu einer Firma gehöre, die eng mit dem russischen Verteidigungsministerium verbunden ist. Zudem seien die auffälligen Tätowierungen des mutmaßlichen Mörders Gegenstand eines Gutachtens gewesen. Das  Ergebnis: Die gestochenen Motive seinen unter russischen Elitekämpfern beliebt und verbreitet.

Mit der gestrigen Anklage der Bundesstaatsanwaltschaft zeigt sich, dass die obersten Ankläger aus Karlsruhe nicht von einem „einfachen“ Mord ausgehen, sondern von Staatsterrorismus. Die Bundesstaatsanwaltschaft wird nur in Fällen aktiv, in denen schwere, staatsgefährdende Straftaten vermutet werden. Außenminister Heiko Maas bezeichnete den Fall als „außerordentlich schwerwiegenden Vorgang“. Auf einer Pressekonferenz in Wien sagte er, „die Bundesregierung behält sich weitere Maßnahmen in diesem Fall ausdrücklich vor“. Dekodiert man diese diplomatische Floskel, dann hört man eine eindringliche Warnung in Richtung Moskau. Ohnehin birgt der Fall eine ernstzunehmende Belastung des deutsch-russischen Verhältnisses in sich. Sollten im Laufe des Verfahrens tatsächlich Beweise für die Mitwirkung russischer Stellen auftauchen, bliebe der Bundesregierung wohl keine andere Wahl, als hart und entschieden zu reagieren. Das möchte man in Berlin aber vermeiden. Aufgrund der Spannungen durch den Krieg in der Ostukraine und der bestehenden europäischen Sanktionen gegen Russland gilt die Beziehung beider Länder als frostig.

Der Fall hatte bereits zur Ausweisung zweier russischer Diplomaten geführt. Ein Rechtshilfegesuch der Berliner Staatsanwaltschaft an die russische Generalstaatsanwaltschaft blieb ohne Erfolg. Dies wertete die Bundesregierung als Verschleppung des Vorgangs und wies die beiden Beamten im Dezember vergangenen Jahres aus. Moskau reagierte seinerzeit ebenfalls mit der Ausweisung von zwei deutschen Diplomaten. 


Foto: Marius Serban / Unsplash