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Neuer Schwung für die Wirtschaft

Steuerliche Hilfen der Bundesregierung sollen zu einem schnellen Weg aus der Krise beitragen.


Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie stellen Menschen und Unternehmen vor große Herausforderungen. Wichtig ist nun, die Wirtschaft schnell wieder in Schwung zu bringen und die Kaufkraft der Menschen zu sichern. Die Bundesregierung hat dazu steuerliche Regelungen auf den Weg gebracht, die die Konjunktur zügig beleben und nachhaltig stützen sollen. Sie sind Teil des Konjunktur- und Zukunftspakets, das die Regierungskoalitionen erarbeitet und Anfang Juni vorgestellt haben. Die drei wichtigsten Punkte im Überblick:


1. Entlastung für alle

Ein stärkerer Konsum kann dazu beitragen, die Binnenwirtschaft anzukurbeln. Damit mehr Menschen eine mögliche Kaufentscheidung jetzt treffen anstatt sie zu verschieben, werden die Mehrwertsteuersätze befristet gesenkt: von 19 auf 16 Prozent und von sieben auf fünf Prozent. Die reduzierten Sätze gelten vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020.


2. Hilfen für Familien

Eltern erhalten für jedes kindergeldberechtigte Kind einen einmaligen Kinderbonus von 300 Euro. Der Bonus wird versteuert, jedoch nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Er soll gezielt Familien mit kleinen und mittleren Einkommen zu Gute kommen. Alleinerziehende werden steuerlich entlastet. Ihr Steuerfreibetrag steigt in den Jahren 2020 und 2021 von derzeit 1.908 Euro auf 4.008 Euro jährlich.


3. Unterstützung von Unternehmen

Um Liquidität zu sichern, sollen Unternehmen ihre Verluste besser mit Gewinnen aus Vorjahren verrechnen können. Dazu wird der steuerliche Verlustrücktrag für 2020 und 2021 auf fünf Millionen Euro - beziehungsweise auf zehn Millionen Euro bei Zusammenveranlagung - erhöht. Für 2020 und 2021 gelten außerdem verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten für Betriebsgüter. Das soll Unternehmen motivieren, jetzt zu investieren und Anschaffungen nicht aufzuschieben. Trotz der Krise sollen Unternehmen auch in Forschung und Entwicklung und damit in die Zukunftsfähigkeit ihrer Produkte investieren können. Dazu wird die Bemessungsgrundlage für die steuerliche Forschungsförderung befristet bis Ende 2025 auf jährlich vier Millionen Euro pro Unternehmen verdoppelt.