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Jugendzentren in Hamm öffnen wieder

Die Jugendzentren in Hamm sind nach einer Corona-Sperre unter Einschränkungen wieder besuchbar. Beratungshilfen und Sportspiele finden vor Ort statt, andere Angebote nur digital. Für Besucher gilt: Begrenzte Aufnahme, Kontaktdaten angeben und in den Räumlichkeiten Mundschutz tragen.

Hamm - Am Montag, 15. Juni, öffnen die sieben Jugendzentren der Stadt Hamm wieder ihre Türen für Kinder und Jugendliche – unter besonderen Hygienemaßnahmen und mit eingeschränkten Angeboten. Alle städtischen Jugendzentren haben umfassende Hygienekonzepte für ihre Wiederöffnung entwickelt, die geänderte Öffnungszeiten und besondere Maßnahmen zur Infektionsvermeidung beinhalten. Auf Grundlage der Konzepte können Angebote sowohl analoger Form vor Ort als auch in digitaler Form, zum Beispiel über Social Media (Instagram, Facebook) stattfinden.

Digital werden Angebote stattfinden, die derzeit nicht gemeinsam durchgeführt werden können. Dazu zählt zum Beispiel gemeinsames Kochen. Zu den Angeboten vor Ort zählen Jugendberatung, Bewerbungshilfe und Hausaufgabenhilfe auf der einen Seite sowie Angebote auf den Freiflächen wie kontaktlose Bewegungs- und Kreativspiele oder Outdoor-Kino.

Die Angebote vor Ort finden unter einigen Einschränkungen statt: Die Zahl der möglichen Teilnehmer wird reduziert und an die jeweiligen räumlichen Gegebenheiten angepasst, die Teilnahme ist grundsätzlich nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Eine Anmeldung ist grundsätzlich vor Ort im jeweiligen Jugendzentrum möglich, die Zentren regeln zusätzlich individuelle Anmeldeformen via Telefon und/ oder E-Mail; die dazugehörigen Informationen werden auf den Homepages und Social Media-Kanälen veröffentlicht. Im Rahmen der Öffnung wird es vorerst keinen klassischen "Offenen Bereich" in den einzelnen Einrichtungen geben.

Die Kontaktdaten der Kinder und Jugendlichen werden aufgenommen und zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten aufbewahrt. Besucher mit Erkrankungserscheinungen erhalten keinen Zutritt. Innerhalb der Räumlichkeiten gilt generelle Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, im Freien benötigen die Kinder und Jugendlichen keinen Mund-Nasen-Schutz.