Zum Inhalt springen
OZD.news - News und Nachrichten zum Nachschlagen

6.269 Corona-Infizierte

Die Zahl der labordiagnostisch bestätigten Infektionen mit dem Coronavirus (COVID-19) im Regierungsbezirk Münster hat sich von gestern auf heute von 6.267 auf jetzt 6.269 Fälle (Stand: 26.05.2020, 12.15 Uhr) erhöht.


Münster. Das entspricht einem Anstieg von 0,03 % zur Meldung von gestern. Aktuell (Stand: 26.05.2020, 12.15 Uhr) werden 53 COVID-19-Patienten in Krankenhäusern behandelt, davon 22 intensivmedizinisch. Zurzeit sind 243 zusätzliche Intensivbetten (mit Beatmungsmöglichkeit) im Regierungsbezirk Münster verfügbar.

Nach den vom Landeszentrum Gesundheit (LZG) vorliegenden Zahlen und den Meldungen aus den Kreisen und kreisfreien Städten stellt sich die Lage für den Regierungsbezirk Münster aktuell wie folgt dar (erste Zahl: bestätigte Infektionen, zweite Zahl in Klammern: gestrige Meldung, dritte Zahl: Verstorbene, vierte Zahl in Klammern: gestrige Meldung, fünfte Zahl: Genesene, sechste Zahl in Klammern: gestrige Meldung)

Stadt Bottrop: Infizierte 193 (193), Verstorbene 6 (6), Genesene 175 (175)

Kreis Coesfeld: Infizierte 858 (858), Verstorbene 24 (24), Genesene 695 (523)

Stadt Gelsenkirchen: Infizierte 395 (394), Verstorbene 14 (14), Genesene 335 (331)

Stadt Münster: Infizierte 706 (706), Verstorbene 13 (13), Genesene 637 (631)

Kreis Recklinghausen: Infizierte 1.262 (1.260), Verstorbene 38 (38), Genesene 1.144 (1.127)

Kreis Steinfurt: Infizierte 1.326 (1.326), Verstorbene 80 (80), Genesene 1.201 (1.199)

Kreis Warendorf: Infizierte 485 (486), Verstorbene 18 (18), Genesene 453 (450)

Gesamtzahl: Infizierte 6.269 (6.267), Verstorbene 231 (231), Genesene 5.540 (5.327)


Inzidenzen labortechnisch bestätigter SARS-CoV-2-Fälle pro 100.000 Einwohner in den vergangenen 7 Tagen:


Stadt Bottrop 5,1

Kreis Borken 11,1

Kreis Coesfeld 15,0

Stadt Gelsenkirchen 3,5

Stadt Münster 6,0

Kreis Recklinghausen 1,8

Kreis Steinfurt 1,1

Kreis Warendorf 0,7

Durchschnitt RB Münster 5,5

Durchschnitt NRW 4,3


Die Kreise Steinfurt, Warendorf, Recklinghausen, Borken, Coesfeld sowie die Städte Bottrop, Gelsenkirchen und Münster haben unverändert ihre Krisenstäbe aktiviert. Die Bezirksregierung Münster hat ebenfalls ihren Krisenstab aktiviert, der regelmäßig zusammentritt.


Schule im Regierungsbezirk Münster

Die Bezirksregierung Münster hat ein Info-Telefon zur Beantwortung schulspezifischer Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus geschaltet. Die Telefonnummer lautet: 0251 411-4198, Sprechzeiten: Montag bis Freitag 8 bis 16 Uhr.

NRW-Soforthilfe 2020

Die Bearbeitung der NRW-Soforthilfe 2020 läuft wieder. Telefonische Auskünfte zur Soforthilfe gibt es montags bis freitags von 9 bis 13 Uhr unter der Nummer 0251 411-3400. Außerdem können Sie uns eine E-Mail an mailto:info-soforthilfe@brms.nrw.de schreiben. Weitere Infos finden Sie auf der Internetseite.

Ersatzmobilität - Erweitertes Sonderprogramm des Verkehrsministeriums NRW

Die Bezirksregierung Münster kümmert sich um das Sonderprogramm Ersatzmobilität für Personal in Kliniken, Dialysezentren, Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie im öffentlichen Rettungsdienst und hat dazu eine Hotline unter der Nummer 0251 411 2580 eingerichtet. Sie ist montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr erreichbar. Sie können auch eine Mail an mailto:ersatzmobilitaet@brms.nrw.de schreiben.

Der Krisenstab der Bezirksregierung erstellt entsprechend der Weisung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) werktäglich Lageberichte zur Corona-Pandemie im Regierungsbezirk Münster. Entsprechend werden an Sonn- und Feiertage keine Lageberichte und Zahlen vermeldet.

Ebenfalls entsprechend der Weisung des MAGS werden die Zahlen zu bestätigten Infektionsfällen und Verstorbenen vom Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG) übernommen. Meldestand dieser Zahlen, die auch das Robert-Koch-Institut verwendet, ist jeweils 0 Uhr. Als bestätigte Infektionsfälle werden vom LZG ausschließlich Fälle gezählt, für die eine labortechnische Bestätigung vorliegt. Bei den Verstorbenen zählt das LZG sowohl Todesfälle, bei denen eine COVID-19-Erkrankung todesursächlich ist, als auch Todesfälle "mit Corona".