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Aktuell 6.209 Corona-Infektionen

Aktuell (Stand: 22.05.2020, 12.00 Uhr) werden 55 COVID-19-Patienten in Krankenhäusern behandelt, davon 22 intensivmedizinisch.


Münster. Die Zahl der labordiagnostisch bestätigten Infektionen mit dem Coronavirus (COVID-19) im Regierungsbezirk Münster hat sich von vorgestern auf heute von 6.164 auf jetzt 6.209 Fälle (Stand: 22.05.2020, 12.00 Uhr) erhöht. Das entspricht einem Anstieg von 0,73 % zur Meldung von vorgestern. Aktuell (Stand: 22.05.2020, 12.00 Uhr) werden 55 COVID-19-Patienten in Krankenhäusern behandelt, davon 22 intensivmedizinisch. Zurzeit sind 271 zusätzliche Intensivbetten (mit Beatmungsmöglichkeit) im Regierungsbezirk Münster verfügbar.

Nach den vom Landeszentrum Gesundheit (LZG) vorliegenden Zahlen und den Meldungen aus den Kreisen und kreisfreien Städten stellt sich die Lage für den Regierungsbezirk Münster aktuell wie folgt dar (erste Zahl: bestätigte Infektionen, zweite Zahl in Klammern: vorgestrige Meldung, dritte Zahl: Verstorbene, vierte Zahl in Klammern: vorgestrige Meldung, fünfte Zahl: Genesene, sechste Zahl in Klammern: vorgestrige Meldung)

Stadt Bottrop: Infizierte 187 (187), Verstorbene 6 (6), Genesene 172 (166)

Kreis Borken: Infizierte 1.021 (1.003), Verstorbene 38 (38), Genesene 853 (838)

Kreis Coesfeld: Infizierte 846 (837), Verstorbene 24 (24), Genesene 523 (513)

Stadt Gelsenkirchen: Infizierte 388 (385), Verstorbene 13 (12), Genesene 330 (330)

Stadt Münster: Infizierte 698 (693), Verstorbene 13 (13), Genesene 624 (623)

Kreis Recklinghausen: Infizierte 1.257 (1.251), Verstorbene 37 (36), Genesene 1.078 (1.063)

Kreis Steinfurt: Infizierte 1.326 (1.323), Verstorbene 79 (79), Genesene 1.188 (1.1183)

Kreis Warendorf: Infizierte 486 (485), Verstorbene 18 (18), Genesene 448 (444)

Gesamtzahl: Infizierte 6.209 (6.164), Verstorbene 228 (226), Genesene 5.216 (5.142)


Inzidenzen labortechnisch bestätigter SARS-CoV-2-Fälle pro 100.000 Einwohner in den vergangenen 7 Tagen:

Stadt Bottrop 0,9

Kreis Borken 9,2

Kreis Coesfeld 16,4

Stadt Gelsenkirchen 8,1

Stadt Münster 8,9

Kreis Recklinghausen 4,2

Kreis Steinfurt 2,5

Kreis Warendorf 1,8

Durchschnitt RB Münster 6,5

Durchschnitt NRW 5,6


Die Kreise Steinfurt, Warendorf, Recklinghausen, Borken, Coesfeld sowie die Städte Bottrop, Gelsenkirchen und Münster haben unverändert ihre Krisenstäbe aktiviert. Die Bezirksregierung Münster hat ebenfalls ihren Krisenstab aktiviert, der regelmäßig zusammentritt.


Schule im Regierungsbezirk Münster

Die Bezirksregierung Münster hat ein Info-Telefon zur Beantwortung schulspezifischer Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus geschaltet. Die Telefonnummer lautet: 0251 411-4198, Sprechzeiten: Montag bis Freitag 8 bis 16 Uhr.


NRW-Soforthilfe 2020

Die Bearbeitung der NRW-Soforthilfe 2020 läuft wieder. Telefonische Auskünfte zur Soforthilfe gibt es montags bis freitags von 9 bis 13 Uhr unter der Nummer 0251 411-3400. Außerdem können Sie uns eine E-Mail an mailto:info-soforthilfe@brms.nrw.de schreiben. Weitere Infos finden Sie auf der Internetseite.

Ersatzmobilität - Erweitertes Sonderprogramm des Verkehrsministeriums NRW

Die Bezirksregierung Münster kümmert sich um das Sonderprogramm Ersatzmobilität für Personal in Kliniken, Dialysezentren, Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie im öffentlichen Rettungsdienst und hat dazu eine Hotline unter der Nummer 0251 411 2580 eingerichtet. Sie ist montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr erreichbar. Sie können auch eine Mail an mailto:ersatzmobilitaet@brms.nrw.de schreiben.


Der Krisenstab der Bezirksregierung erstellt entsprechend der Weisung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) werktäglich Lageberichte zur Corona-Pandemie im Regierungsbezirk Münster. Entsprechend werden an Sonn- und Feiertage keine Lageberichte und Zahlen vermeldet.

Ebenfalls entsprechend der Weisung des MAGS werden die Zahlen zu bestätigten Infektionsfällen und Verstorbenen vom Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG) übernommen. Meldestand dieser Zahlen, die auch das Robert-Koch-Institut verwendet, ist jeweils 0 Uhr. Als bestätigte Infektionsfälle werden vom LZG ausschließlich Fälle gezählt, für die eine labortechnische Bestätigung vorliegt. Bei den Verstorbenen zählt das LZG sowohl Todesfälle, bei denen eine COVID-19-Erkrankung todesursächlich ist, als auch Todesfälle "mit Corona".