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Infektionsschutz

Hauptausschuss ersetzt Ratssitzung - rechtliche Grundlage ist der für eine epidemische Lage neu geschaffene § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.


Münster - (SMS) - Um auch Mandatsträger der politischen Gremien vor unnötigen Corona-Infektionsrisiken zu schützen, haben sich die Mitglieder  des Ältestenrates auf einen modifizierten Sitzungskalender verständigt. Am kommenden Mittwoch (13. Mai 2020) tagt der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Münster. Das Gremium ist nach vorübergehenden Ergänzung der Gemeindeordnung autorisiert, alle Beschlüsse, die in der Zuständigkeit des Rates und der meisten Ausschüsse liegen, zu treffen. Ausgenommen sind die Entscheidungen, die in die Zuständigkeit des Vergabeausschusses fallen.

Diesem Verfahren, das den vorübergehenden Wegfall mehrerer anderer Gremiensitzungen und damit unnötiger Infektionsrisiken ermöglicht, haben auch fast alle Mitglieder des Rates zugestimmt, so dass die vom Gesetzgeber dafür vorgesehene Zweidrittelmehrheit erreicht worden ist. Die rechtliche Grundlage für das Verfahren ist der für eine epidemische Lage neu geschaffene § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die Sitzung, die am Mittwoch im Festsaal des Rathauses stattfinden wird, soll unter Beachtung der vom Robert Koch-Institut empfohlenen Sicherheitsvorkehrungen stattfinden. Dies erfordert eine geänderte Bestuhlung, die auch das Platzangebot für die Zuschauer einschränkt.

Der Haupt- und Finanzausschuss wird sich in der Sitzung zunächst den Themen in der Zuständigkeit des Rates widmen und für die ursprünglich für eine Beschlussfassung des Rates am gleichen Tag oder am 18.03.2020 vorgesehen waren. Anschließend wird sich der Haupt- und Finanzausschuss mit den Themen beschäftigen, die in seiner eigenen Zuständigkeit liegen. Im weiteren Verlauf der öffentlichen Sitzung wird sich der Haupt- und Finanzausschuss dann mit Angelegenheiten befassen, die eigentlich in der Zuständigkeit eines Fachausschusses liegen. Da diese Ausschüsse aber nicht getagt haben, wird der Haupt- und Finanzausschuss diese Entscheidungen an sich ziehen. Zum Sitzungsablauf soll eine Vereinbarung zur generellen Verkürzung der Redezeit getroffen werden. Nur für einzelne Themen soll die in der Geschäftsordnung verankerte Redezeit von fünf Minuten je Wortbeitrag Anwendung finden.

Oberbürgermeister Markus Lewe sagt: "Mit diesem ungewöhnlichen Verfahren reagieren wir auf eine ebenso ungewöhnliche Lage. Das Verfahren, auf das die Mandatsträger sich verständigt haben, gewährleistet eine Balance zwischen den Anforderungen der Demokratie und des Infektionsschutzes."