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EU - Staatshilfen in Corona-Krise

Vor dem Hintergrund der laufenden Hilfsgespräche der Bundesregierung mit der Lufthansa hat die EU-Kommission ihre Vorgaben für Staatshilfen für Unternehmen wegen der Corona-Krise präzisiert.


Bei einem Einstieg des Staates müsse eine "Ausstiegsstrategie" festgelegt werden, erklärte die Behörde am Freitag. Sei der Staat bei Großunternehmen nach sechs Jahren weiter beteiligt, müsse ein Umstrukturierungsplan vorgelegt werden.

Dividenden dürfen zudem während der Staatsbeteiligung nicht gezahlt werden, erklärte die Kommission weiter. Bis der Staat zu 75 Prozent wieder ausgestiegen sei, gelte dies auch für Boni an Manager. 

Fluggesellschaften sind weltweit mit am stärksten von der Corona-Krise getroffen. Der Reisebetrieb ist praktisch zum Erliegen gekommen. Die Lufthansa hatte am Donnerstag mitgeteilt, sie sei in Gesprächen mit der Bundesregierung über ein Rettungspaket im Umfang von neun Milliarden Euro. Im Gegenzug könnte sich der Staat mit bis zu 25 Prozent plus eine Aktie an der Airline beteiligen.

Die EU-Kommission hatte Mitte März wegen der weitreichenden Folgen der Corona-Pandemie für die Wirtschaft die Vorgaben für Staatsbeihilfen deutlich gelockert. Seitdem hat die Behörde alle wegen der Krise beantragten Maßnahmen aus den Mitgliedstaaten genehmigt. 

Wie die Kommission am Freitag mitteilte, beläuft sich das Gesamtvolumen der EU-weit gebilligten Vorhaben bisher auf rund 1,9 Billionen Euro. Laut einer Sprecherin entfiel der Löwenanteil auf Deutschland mit 52 Prozent. An zweiter Stelle folgte Frankreich mit 17 Prozent vor Italien mit 16 Prozent.

Die staatliche Unterstützung sei "an Bedingungen geknüpft", erklärte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. "Wenn der Staat einspringt, stellen wir über die heutigen Regeln sicher, dass die Steuerzahler ausreichend entschädigt werden." Große Unternehmen müssten transparent darlegen, wofür sie die Beihilfen verwendeten und ob diese die EU-Ziele für einen grünen und digitalen Übergang einhielten.

Generell müsse es "im gemeinsamen Interesse" liegen einzugreifen, erklärte die Kommission. Sie nannte dabei als relevante Ziele die Vermeidung sozialer Härten durch einen erheblichen Abbau von Arbeitsplätzen oder den Verlust eines innovativen oder "systemisch wichtigen Unternehmens".

mt/gt

© Agence France-Presse