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Eilantrag gegen Maskenpflicht abgelehnt

Die Stadt dürfte ihren Entscheidungsspielraum zum allgemeinen "Lebens- und Gesundheitsschutz" mit der entsprechenden Verordnung "in nicht zu beanstandender Weise ausgefüllt haben", hieß es in Entscheidung, gegen die Beschwerde möglich ist.


In Hamburg sind zwei Bürger mit einem Eilantrag gegen die Maskenpflicht beim Einkauf und im Nahverkehr gescheitert. Das Verwaltungsgericht der Hansestadt lehnte ihr Ansinnen nach Angaben vom Dienstag ab. Die Stadt dürfte ihren Entscheidungsspielraum zum allgemeinen "Lebens- und Gesundheitsschutz" mit der entsprechenden Verordnung "in nicht zu beanstandender Weise ausgefüllt haben", hieß es in Entscheidung, gegen die Beschwerde möglich ist. (Az. 10 E 1784/20)

"In der aktuellen mit Ungewissheit belasteten Situation liegt es zuvorderst in der politischen Verantwortung der Stadt, die von ihr für zweckmäßig erachteten Entscheidungen zu treffen", erklärten die Richter weiter. Es gebe dabei "keine durchgreifenden Bedenken" gegen die Einschätzung, dass das Tragen behelfsmäßiger Masken in bestimmten öffentlichen Bereichen die Ansteckungsgefahr reduziere.

Die Stadt stütze sich dabei "maßgeblich auf eine nachvollziehbare Meinung", die etwa vom Robert-Koch-Institut (RKI) vertreten werde, erklärte das Gericht. Vor diesem Hintergrund falle es auch nicht entscheidend ins Gewicht, "dass es unter der Vielzahl von wissenschaftlichen Meinungen auch Stimmen gibt, die die Wirksamkeit einer Mund-Nasen-Bedeckung gänzlich verneinen".

Die beiden Antragsteller können gegen die Entscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht vorgehen. In Hamburg gilt seit Montag eine Behelfsmaskenpflicht in Geschäften und öffentlich zugänglichen Bereichen von Einkaufszentren sowie im öffentlichen Nahverkehr. Alle Bundesländer führten derartige Regelungen ein, um die weitere Ausbreitung des neuartigen Coronavirus zu reduzieren.

bro/cfm

© Agence France-Presse