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Schloss Westerwinkel über die K 6 (Bakenfeld-Aruper Straße) ausschließlich aus Richtung L 844 / Herbern erreichbar.

Neuregelung seit Samstag: Schloss Westerwinkel und der Golfplatz sind über die K 6 nur aus Richtung L 844 / Herbern erreichbar


- Kreis Coesfeld - Die Bauarbeiten auf der Kreisstraße 6 zwischen dem Gewerbegebiet Nordkirchen-Capelle und Ascheberg-Herbern sind soweit fortgeschritten, dass die Engstelle im Kreuzungsbereich L 844 / K 6 zurückgebaut werden konnte und diese Kreuzung wieder für den Anliegerverkehr frei ist. Seit vergangenen Samstag (18. April 2020) sind das Schloss Westerwinkel und der Golfplatz über die K 6 (Bakenfeld-Aruper Straße) ausschließlich aus Richtung L 844 / Herbern erreichbar.  

Die Vollsperrung der K 6 (Bakenfeld-Aruper Straße) sowie der untergeordneten Straßen und Wege, aber auch die für den Durchgangsverkehr aufgestellten Umleitungen bleiben bis zum Ende der Bauarbeiten bestehen. Die zur Information und Lenkung der Verkehrsteilnehmer aufgestellten Hinweistafeln wurden an die geänderte Erreichbarkeit von Schloss Westerwinkel und Golfplatz angepasst.

Die Straßenbauarbeiten auf der K 6 werden voraussichtlich noch rund einen Monat andauern. Der Kreis Coesfeld weist aber darauf hin, dass die geplante restliche Ausführungszeit darauf basiert, dass die Bauarbeiten weiterhin ohne größere Unterbrechung erfolgen können. Ob die Entwicklung der Corona-Pandemie doch noch Auswirkungen auf die Bautätigkeit haben wird, kann zum derzeitigen Zeitpunkt nicht vorhergesagt werden.  

Seit dem heutigen Montag (20. April 2020) werden die Arbeiten schwerpunktmäßig auf dem Abschnitt zwischen Gewerbegebiet Capelle und Golfplatz ausgeführt. Aber auch auf dem anderen Abschnitt zwischen Golfplatz und L 844 werden noch Restarbeiten zum Beispiel an den untergeordneten Wegeanschlüssen und an den Seitenbereichen der Straßen erledigt.

Der Bahnhof und das Gewerbegebiet Capelle sind von den Bauarbeiten nicht betroffen und bleiben ständig von der L 671 aus erreichbar. Der Anliegerverkehr wird im Baustellenbereich weiterhin aufrechterhalten. Lediglich während und nach den Asphaltierungsarbeiten kann die Erreichbarkeit von Anliegergrundstücken eingeschränkt sein, da der Asphalt bis zur Befahrbarkeit abkühlen muss.  

Für auftretende Behinderungen durch die Bauarbeiten bittet die Straßenbauabteilung des Kreises Coesfeld die Verkehrsteilnehmer und Anlieger weiterhin um Verständnis.

Der Landrat des Kreises Coesfeld