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Paragraf 218

CSU-Politikerin Bär hinterfragt Unabhängigkeit der Kommission

In der Diskussion über den Abtreibungsparagrafen 218 stellt die stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Dorothee Bär (CSU) die Unabhängigkeit der von der Regierung eingesetzten Expertenkommission in Frage. Sie äußerte gegenüber den Funke-Zeitungen am Mittwoch, dass die Kommission "wenig überraschend das geliefert hat, was von der 'Ampel' erwartet wurde". Zuvor hatte bereits der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz vor einem "gesellschaftlichen Großkonflikt" gewarnt. Thorsten Frei, der Geschäftsführer der Unionsfraktion (CDU), bekräftigte die Absicht, eine Verfassungsklage einzureichen, sollten Schwangerschaftsabbrüche in den ersten zwölf Wochen legalisiert werden.

Bär äußerte sich fassungslos darüber, dass der Lebensschutz des ungeborenen Kindes scheinbar keine Berücksichtigung mehr findet. Sie betrachtet dies als einen "Dammbruch in unserem Werteverständnis". Weiterhin betonte die CSU-Politikerin: "Frauen in Deutschland haben bereits ein Recht auf Abtreibung."

Gemäß Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs ist ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich in Deutschland verboten. Allerdings bleibt er unter bestimmten Umständen straffrei, insbesondere wenn er innerhalb der ersten zwölf Wochen nach einer Beratung in einer staatlich anerkannten Einrichtung erfolgt.

Am Montag berichtete der "Spiegel", dass die Expertenkommission in ihrem Abschlussbericht eine grundsätzliche Legalisierung von Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft empfiehlt. Dem Bericht zufolge sei die grundsätzliche Rechtswidrigkeit des Schwangerschaftsabbruchs in der Frühphase nicht länger vertretbar. Die aktuellen Regelungen im Strafgesetzbuch würden einer "verfassungsrechtlichen, völkerrechtlichen und europarechtlichen Prüfung" nicht standhalten.

Die Kommission empfiehlt, dass Abbrüche weiterhin verboten bleiben sollten, sobald der Fötus eigenständig lebensfähig ist, was laut den Experten etwa in der 22. Woche nach Beginn der letzten Menstruation liegt.

Die "Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin", die von der Ampel-Koalition im vergangenen Jahr eingesetzt wurde, um neue Regeln zur Abtreibung, Eizellenspende und Leihmutterschaft zu prüfen, besteht aus 18 Experten aus den Bereichen Medizin, Psychologie, Soziologie, Ethik und Rechtswissenschaften. Die offizielle Vorstellung der Ergebnisse ist für die kommende Woche geplant.

Unionsfraktionsgeschäftsführer Frei erklärte am Mittwoch auf X: "Sollte die 'Ampel' die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in den ersten 12 Wochen beschließen, werden wir Klage beim Bundesverfassungsgericht einreichen." Er fügte hinzu: "Ein solcher Schritt würde gesellschaftliche Konflikte erneut aufbrechen lassen."


OZD.news / SD