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Schließung von Warenhäusern wegen Corona-Krise vertretbar

Karstadt Kaufhof hatte sein juristisches Vorgehen am Freitag damit begründet, dass die Schließung der Filialen des ohnehin angeschlagenen Konzerns zur Eindämmung der Corona-Pandemie "ein gravierender Einschnitt für das Tagesgeschäft und sämtliche Umsätze des Unternehmens" sei.


Oberverwaltungsgerichte in Berlin und in Greifswald halten die behördlichen Anordnungen zur Schließung von Warenhäusern wegen der Corona-Krise für vertretbar. Die Richter wiesen in am Freitagabend veröffentlichten Entscheidungen Eilanträge des Warenhauskonzerns Galeria Karstadt Kaufhof zurück. Dieser geht in mehreren Bundesländern gegen die Schließung seiner Filialen vor.

Die behördlichen Anordnungen seien "bei summarischer Prüfung durch das Infektionsschutzgesetz gedeckt und mit dem Grundgesetz vereinbar", teilte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit. "Warenhäuser müssten nicht gleich behandelt werden wie Einzelhandelsgeschäfte, die der Grundversorgung der Bevölkerung dienen und deshalb von der Schließung ausgenommen sind", hieß es dazu weiter. (AZ: OVG 11 S 22/20 und OVG 11 S 23/20)

In einer ähnlichen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern zu einem Einantrag von Karstadt Kaufhof hieß es, die Regelung "der Schließung sämtlicher Verkaufsstellen des Einzelhandels unter gleichzeitiger Bestimmung ausdrücklich bezeichneter Ausnahmefälle erweise sich auch im konkreten Einzelfall der Antragstellerin als noch verhältnismäßiger, insbesondere erforderlicher und angemessener Eingriff in ihre Rechte". Für eine unterschiedliche Behandlung verschiedener Branchen und Warenangebote lägen hinreichende sachliche Gründe vor. (AZ: 2 KM 333/20 OVG)

Karstadt Kaufhof hatte sein juristisches Vorgehen am Freitag damit begründet, dass die Schließung der Filialen des ohnehin angeschlagenen Konzerns zur Eindämmung der Corona-Pandemie "ein gravierender Einschnitt für das Tagesgeschäft und sämtliche Umsätze des Unternehmens" sei. Diesbezügliche Eilanträge gab es auch vor Oberverwaltungsgerichten in Nordrhein-Westfalen und in Bremen. Dort werden Entscheidungen in der kommenden Woche erwartet.

Der Warenhauskonzern bereitet gerade seine Sanierung in einem sogenannten Schutzschirmverfahren vor, das er Anfang April beim zuständigen Amtsgericht in Essen beantragt hatte. In der Corona-Krise hat sich das Unternehmen auch bereits um Staatshilfen bemüht und Kurzarbeit eingeführt. Medienberichten zufolge will der Konzern, der dem Österreicher René Benko und seiner Holdinggesellschaft Signa gehört, außerdem bis mindestens Juni keine Miete für seine Kaufhäuser zahlen.

Der in dem Schutzschirmverfahren bestellte Sachverwalter Frank Kebekus bezeichnete in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" Einschnitte als wohl unumgänglich. Er sei aber zuversichtlich, dass es bei den Warenhäusern "keinen Kahlschlag" geben werde. Das Ziel sei, möglichst wenige Häuser zu schließen. Zu den Schließungen wegen der Corona-Krise sagte Kebekus: "Es ist nicht nachvollziehbar, warum Möbelhäuser öffnen dürfen, aber kein Karstadt oder Kaufhof."

bk/jes

© Agence France-Presse