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Der AfD-Prozess vor dem OVG NRW muss fortgeführt werden.

Das Verfahren der AfD vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) bezüglich der Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall ...

...  durch das Bundesamt für Verfassungsschutz bleibt weiterhin ungelöst.

Am zweiten Verhandlungstag konnte das OVG Münster sein Programm für die mündliche Verhandlung erneut nicht abschließen. Ein genauer Termin für die Fortsetzung des Prozesses steht noch aus. Der zweite Verhandlungstag war erneut geprägt von zahlreichen Anträgen seitens der AfD sowie entsprechenden Beratungen des Senats. Befangenheitsanträge der AfD wurden vom Senat als "rechtsmissbräuchlich" zurückgewiesen. Der Verfassungsschutz erklärte, dass nur zwei von Tausenden Belegen für die Verfassungsfeindlichkeit der AfD von menschlichen Quellen des Verfassungsschutzes stammen. 

Erst am Nachmittag befasste sich das Gericht mit dem Vorwurf des Verfassungsschutzes, dass die AfD einen ethnischen Volksbegriff verwendet und zwischen dem ethnischen deutschen Volk und dem deutschen Staatsvolk unterscheidet. Dies wurde von der AfD zurückgewiesen, und drei AfD-Mitglieder mit Migrationshintergrund wurden als Zeugen herangezogen, um zu belegen, dass sie in der AfD nicht diskriminiert werden. 

Medien wie die FAZ, SZ, taz, Welt, tagesspiegel.de, Spiegel und LTO berichteten darüber.


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