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Lebenslange Haft nach gewaltsamem Tod von Kleinkind

Zweieinhalb Jahre nach dem gewaltsamen Tod eines Kleinkinds in Baden-Württemberg hat das Landgericht Ellwangen einen 35-Jährigen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Das Gericht sprach den Angeklagten am Freitag auf die Revision der Staatsanwaltschaft hin wegen Mordes und schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die Kammer sah das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe als erwiesen an.

In einem ersten Verfahren hatte das Landgericht den Angeklagten im Mai 2022 wegen Totschlags zu 14 Jahren Haft verurteilt und Mordmerkmale zunächst verneint. Die Staatsanwaltschaft hatte damals eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes verlangt und erfolgreich Revision gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Der BGH hob die Entscheidung teilweise auf und verwies den Fall zur neuerlichen Verhandlung an das Landgericht zurück.

Der Anklage zufolge hatte der Angeklagte das zweijährige Kind seiner Lebensgefährtin im Oktober 2021 in der Gemeinde Bopfingen mehrfach misshandelt und ihm dabei schwere Verletzungen zugefügt. Ein Tritt gegen den Bauch des auf dem Rücken liegenden Jungen soll demnach zu den Verletzungen geführt haben, an denen dieser schließlich starb.

Die Verteidigung forderte im ersten Prozess zwei Jahre Haft auf Bewährung wegen vorsätzlicher Körperverletzung beziehungsweise hilfsweise nicht mehr als vier Jahre Haft. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil verwarf der BGH.

Der Prozess gegen die Mutter des Jungen wurde getrennt geführt. Sie wurde Ende 2022 vom Landgericht Ellwangen wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Das Verfahren ist rechtskräftig abgeschlossen.

hex/cfm © Agence France-Presse


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Was sind eigentlich "Niedrige Beweggründe" ?

Der Begriff "niedrige Beweggründe" wird in rechtlichen Kontexten verwendet, insbesondere im Strafrecht. Er bezieht sich auf Motive oder Absichten, die als moralisch verwerflich, egoistisch oder unmoralisch betrachtet werden und häufig als Auslöser für kriminelle Handlungen dienen.

In vielen Rechtssystemen können niedrige Beweggründe eine Straftat strafschärfend wirken lassen. Das bedeutet, dass das Vorliegen niedriger Beweggründe dazu führen kann, dass eine Straftat als besonders schwerwiegend betrachtet wird und eine härtere Strafe nach sich zieht. Niedrige Beweggründe können verschiedene Formen annehmen, darunter Hass, Rache, Gier, Neid, Eifersucht oder andere Formen von böswilligen oder egoistischen Motivationen.

Das Konzept der niedrigen Beweggründe ist eng mit der Idee verbunden, dass die Schwere einer Straftat nicht nur von der Handlung selbst, sondern auch von den Umständen und Motiven des Täters abhängt. Wenn jemand beispielsweise aus reinem Vergnügen oder aus rein persönlichem Vorteil handelt, ohne Rücksicht auf die Folgen für andere, kann dies als niedriger Beweggrund betrachtet werden und die Schwere der Straftat erhöhen.

In vielen Rechtssystemen wird die Berücksichtigung von niedrigen Beweggründen bei der Bestimmung von Strafen als wichtiger Grundsatz angesehen, um die Gerechtigkeit und die Abschreckung von kriminellem Verhalten zu fördern.

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