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Freispruch wegen Notwehr nach Erstechen

Freispruch wegen Notwehr nach Erstechen von 17-Jährigem in Rheinland-Pfalz

Sieben Monate nach der Tötung eines 17-Jährigen in der rheinland-pfälzischen Gemeinde Weingarten ist ein 21-Jähriger freigesprochen worden. 

Das Landgericht Landau stellte am Freitag nach Angaben eines Sprechers fest, dass der Angeklagte in Notwehr gehandelt hatte, als er den Jugendlichen erstach. Laut Anklage war es im Juli 2023 bei einer Grillparty zu einer Schlägerei gekommen.

Als die beiden später wieder aufeinandertrafen, soll der damals 20-Jährige den 17-Jährigen erstochen haben. Die Anklage warf dem inzwischen 21-Jährigen Totschlag vor. Der Staatsanwaltschaft zufolge gab er zu, auf das Opfer eingestochen zu haben.

smb/cfm

© Agence France-Presse