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LEG-Mieter*innen-Initiative kritisiert Amtsgericht

Beschränkt zugängiger Spielplatz ist keine öffentliche Grünfläche

Es scheint, dass die LEG Immobilien SE in Münster versucht, die Mieten in ihren Wohnungen durch die Einführung von "Besonderen Wohnwertmerkmalen", die nicht im Mietspiegel abgedeckt sind, weiter zu erhöhen. Ein Beispiel dafür ist die Erhöhung der Miete aufgrund der Nähe zu einem Spielplatz und anderen Infrastrukturen in der Stadt.Die Amtsrichterin hat entschieden, dass ein Spielplatz in der Nähe einer Wohnung als "öffentliche Grünfläche" betrachtet werden kann, unabhängig davon, ob die Mieter den Spielplatz nutzen oder nicht. Dies führte dazu, dass eine Mieterin rückwirkend eine höhere Kaltmiete zahlen muss.Die LEG-Mieter*innen-Initiative kritisiert diese Praxis scharf und argumentiert, dass der Spielplatz, der ausschließlich Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren zur Verfügung steht, nicht als öffentliche Grünfläche betrachtet werden sollte.


Die Initiative behauptet, dass die LEG durch die Einführung solcher "Besonderen Wohnwertmerkmale" unrechtmäßige Mieterhöhungen durchsetzt, die jährlich beträchtliche Gelder in die Kassen der Aktionäre spülen. Sie fordert die LEG auf, diese Erhöhungen zurückzunehmen, um die Mieterinnen und Mieter zu entlasten und den städtischen Haushalt nicht weiter zu belasten.


Es ist offensichtlich, dass diese Praxis auf Widerstand stößt und für Unmut unter den Mietern sorgt, insbesondere weil sie als ungerechtfertigt angesehen wird und zu einer erheblichen finanziellen Belastung führt.


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