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Wichtiges Urteil zu Online - Vorsicht vor Bewertungen schreiben - Klarname muss doch herausgegeben werden

Schlechte Bewertung bei Kununu und Co.?

Das Oberlandesgericht Hamburg hat entschieden, dass Arbeitgeber, die auf Plattformen wie Kununu schlecht bewertet wurden, einen Anspruch haben, den Klarnamen des Bewertenden zu erfahren oder darauf, dass die Bewertung gelöscht wird. 

Mitarbeiterkritik auf Bewertungsplattformen beziehe sich immer auf konkrete Fälle. Solche tatsächlichen Gegebenheiten könnten nur dann vom Arbeitgeber überprüft werden, wenn die Person, die die entsprechende Kritik ausübt, dem Arbeitgeber bekannt ist. Einen Anspruch auf Anonymität der bewertenden Person aus Datenschutzgründen gebe es dabei nicht.

LTO vom 16.2.2024