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Faeser kündigt mehr Befugnisse für den Verfassungsschutz an

Verfassungsschutz: Faeser kündigt Gesetzesänderung zur Unterbindung rechtsextremer Finanzströme an

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat angekündigt, dass eine Gesetzesänderung in Planung ist, um die Verfolgung von Finanzströmen rechtsextremer Organisationen zu verbessern. Das Ziel ist es, dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ѡ  mehr rechtliche Befugnisse zu geben, um solche Finanzströme zu unterbinden. Faeser betonte, dass niemand, der an rechtsextreme Organisationen spendet, sicher sein sollte, dass dies unbemerkt bleibt. Bei entsprechenden Anhaltspunkten könnten Konten stillgelegt werden.

Bisher war die Untersuchung solcher Finanzströme laut Faeser lediglich an den Gewaltbegriff gekoppelt. Das soll sich nun ändern, und künftig soll bereits beim Gefährdungspotenzial angesetzt werden können.

Die Ministerin machte deutlich, dass Konten stillgelegt werden könnten, wenn es Anhaltspunkte dafür gebe, dass mit den Geldern illegale Aktivitäten finanziert werden oder die demokratische Grundordnung untergraben wird. Insbesondere die Vernetzung in die sogenannte Neue Rechte werde dabei genau betrachtet. Faeser betonte, dass auch die AfD Auswirkungen zu spüren bekommen würde, wenn Verbindungen zu rechtsextremen Netzwerken nachgewiesen werden könnten.

In den vergangenen anderthalb Jahren wurden die Möglichkeiten des Verfassungsschutzes bereits gestärkt, um solche Finanzströme zu analysieren und zu unterbrechen. Dazu gehöre auch der Austausch mit Banken, um diese für verdächtige Transaktionen zu sensibilisieren. Das BfV  ѡ analysiere systematisch Unternehmensstrukturen und Finanzierungsnetzwerke und teile seine Erkenntnisse mit anderen Behörden.

Allerdings stoße das Vorgehen gesetzlich an Grenzen, und es müssten Verfahrenshürden beseitigt werden. Faesers Ministerium wies darauf hin, dass derzeit für Auskünfte über Girokonten die gleichen Voraussetzungen gelten würden wie bei einer Telekommunikationsüberwachung und dass diese durch eine unabhängige Stelle genehmigt werden müssten.

ozd.news

Bild oben AFP




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