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Europäischer Notruftag

Der Notruf ist in der ganzen EU einheitlich – 112.

Am 11. Februar ist Europäischer Notruftag. 

Dazu fünf Fragen und Antworten rund um den Euronotruf 112.

1. Was ist das Besondere am Euronotruf?

Der Euronotruf ist überall in der EU gebührenfrei erreichbar. Alle 112-Anrufe werden an die Leitstelle vor Ort durchgestellt. So kann in jedem Fall schnell Hilfe geleistet werden. Die Nummer kann im Notfall selbst bei gesperrten Mobiltelefonen – ohne Netzvertrag, SIM-Karte, PIN oder Guthaben – kostenfrei gewählt werden.

2. Wie schnell bekomme ich Hilfe? 

112-Anrufe haben im Netz Vorrang vor anderen Anrufen. Das bedeutet, dass andere Anrufe unterbrochen werden können, damit genug Empfang für den Notruf besteht.

3. Kann man auch außerhalb der EU die 112 wählen?

Neben den 27 EU-Mitgliedstaaten ist der Euronotruf in 16 weiteren europäischen Ländern verfügbar, wie beispielweise in Großbritannien, Liechtenstein und der Schweiz. Doch auch auf anderen Kontinenten kann man unter der 112 Hilfe rufen, etwa in den USA, Costa Rica oder Südafrika.

Warum der 11. Februar? 2008 hatte eine  Eurobarometerumfrage  ergeben, dass lediglich 22 Prozent der Europäerinnen und Europäer die Nummer kennen. Daher wurde ein Jahr später der Europäische Notruftag ins Leben gerufen. Er findet am 11. Februar statt, da das ausgeschriebene Datum (11.2.)  die Notrufnummer „112“ ergibt.

4. Welche Sprache kann ich beim Anrufen sprechen?

Für das Sprachangebot gibt es keine Regeln. Zunächst ist es immer sinnvoll in der Landessprache zu sprechen oder auf englisch zurückzugreifen. Ob andere europäische Sprachen verstanden werden, hängt vom jeweiligen Land und schlussendlich vom Dienst habenden Mitarbeitenden ab.

5. Woher wissen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Notrufzentrale, wo ich gerade bin?

Für den Fall, dass Sie nicht deutlich sprechen können oder selbst nicht genau wissen, wo Sie sind, können Sie geortet werden. Das heißt die Mitarbeitenden in der Notrufzentrale geben so viele Informationen über Ihren Standort wie möglich an die Notdienste weiter. Das ist entweder die Adresse des Festnetztelefons oder der Ort, von dem aus der mobile Anruf erfolgte.


Die Bundesregierung