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Nur Bewährungsstrafe für Frauenarzt wegen tödlicher Schönheitsoperation

Das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main gegen den Frauenarzt wegen einer tödlich verlaufenen Schönheitsoperation verdeutlicht ...

... die schwerwiegenden Konsequenzen von medizinischer Fahrlässigkeit.

Der Frauenarzt wurde zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt, jedoch erhielt er kein Berufsverbot

Er wurde schuldig gesprochen, Körperverletzung mit Todesfolge begangen zu haben.

Die Gerichtskammer stellte fest, dass der 61-Jährige zum Zeitpunkt des Vorfalls als Chefarzt in einer Klinik im Harz tätig war und nebenbei Schönheitsoperationen bundesweit durchführte, oft in den Praxen anderer Ärzte. Die Operationen umfassten unter anderem Brustvergrößerungen und Fettabsaugungen. Bei einer dieser Operationen in den Räumlichkeiten einer Allgemeinmedizinerin in Frankfurt im November 2019 kam es zu einem tragischen Vorfall. Durch eine fehlerhafte Verabreichung eines Narkosemittels erlitt die 34-jährige Patientin einen Herzstillstand, was zu einem schwerwiegenden Hirnschaden führte. Die Frau verstarb knapp zwei Wochen nach dem Eingriff.

Das Urteil zeigt, dass medizinische Fachkräfte die Verantwortung für das Wohlergehen ihrer Patienten tragen und dass bei schwerwiegenden Fehlern entsprechende Konsequenzen folgen können und sollten!

OZD.news - Bild oben AFP


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