Zum Inhalt springen
OZD.news - News und Nachrichten zum Nachschlagen

Stadt erinnert an Verbotszonen für Feuerwerk

Verstöße könnnen mit Bußgäldern zwischen 25 und 250 Euro geahndet werden.

Münster - (SMS) - Im Vorfeld der Silversternacht erinnert Ordnungsdezernent Wolfgang Heuer an die drei Verbotszonen für Silvesterfeuerwerk im  Stadtgebiet. "Ein leichtfertiger und unsachgemäßer Umgang mit Pyrotechnik führt immer wieder zu Verletzungen und Gefährdungen von Personen", warnt Heuer. In der zurückliegenden Silvesternacht war dies  in Münster vor allem am Domplatz, am Prinzipalmarkt und auf dem Bahnhofsvorplatz zu beobachten. In der kommenden Silvesternacht ist Feuerwerk in diesen Bereichen deshalb verboten. Verstöße könnnen mit Bußgäldern zwischen 25 und 250 Euro geahndet werden. Sowohl das Abbrennen und Abschließen als auch das Mitführen von Pyrotechnik ist hier vom 31. Dezember 2023 um 22 Uhr bis zum 1. Januar 2024 um 4 Uhr verboten. 

Domplatz, Prinzipalmarkt und die Westseite des Bahnhofs ziehen mit zahlreichen gastronomischen Angeboten und zentralen Einrichtungen des ÖPNV viele Menschen an. Die räumliche Enge verschärft sich in der Silvesternacht erfahrungsgemäß durch viele Besucherinnen und Besucher und erhöht somit das Risiko, dass Menschen durch unsachgemäß gezündete Feuerwerkskörper verletzt werden. So bildeten sich beim vergangenen Jahreswechsel 2022/2023 am Bahnhofsvorplatz verschiedene größere Gruppen mit bis zu 100 Menschen und bereits am frühen Abend wurde dort immer wieder in der Menschenmenge Pyrotechnik gezündet. Da die Grundstimmung zunehmend aggressiv wurde, konzentrierte sich der Kommunale Ordnungsdienst dort und konnte so eine Eskalation vermeiden.

Die Stadt weitet das Verbot auch auf die Mitnahme von Feuerwerkskörpern aus, weil die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamts dieses besser kontrollieren können als das Abbrennverbot. Zudem kann sichergestellte Pyrotechnik nicht mehr gezündet werden. Dies erhöht zusätzlich die Sicherheit für alle Menschen vor Ort.