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Neue Corona-Einreiseverordnung

Seit Karfreitag gelten in Deutschland besondere Einreisebestimmungen um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen


 

- Kreis Coesfeld -  Die neue Corona-Einreiseverordnung soll dazu dienen, die Ausbreitung des Coronavirus weiter zu verlangsamen und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Nach dieser Verordnung müssen Personen, die mehr als 72 Stunden im Ausland waren, nach Deutschland einreisen und dann in den Kreis Coesfeld zurückkommen, für 14 Tage zuhause oder in einer anderen Unterkunft bleiben.

Einer ordnungsbehördlichen Versorgung bedarf es hierzu nicht. Betroffene müssen sich beim Kreisgesundheitsamt Coesfeld melden. Dies ist per Mail an infektionsschutz@kreis-coesfeld.de mit dem Betreff „Reiserückkehrer" möglich – unter Angabe der Kontaktdaten und einer Telefonnummer, unter der man erreichbar ist. Das Gesundheitsamt ruft in jedem Fall zurück. Um das grenzübergreifende Zusammenleben aufrechtzuerhalten und die Funktionsfähigkeit des Gemeinwesens zu gewährleisten, gelten aber Ausnahmen für:  

·    Grenzpendler – also Personen, die täglich oder für bis zu fünf Tage durch ihren Beruf oder ihre Ausbildung veranlasst ein- und ausreisen.

·    Personen, die im grenzüberschreitenden Personen-, Waren- und Gütertransport tätig sind.

·    Personen, deren Tätigkeit notwendig ist, um das Gesundheitswesen und die staatlichen Aufgaben aufrechtzuerhalten.

·    Personen, die einen triftigen Reisegrund haben. Darunter fallen vor allem soziale Gründe, wie ein geteiltes Sorgerecht, dringende medizinische Behandlungen, Betreuung von Kindern, Pflege von Angehörigen, Teilnahme an Beerdigungen, Hochzeiten und ähnliches.

Diese Ausnahmen gelten, ohne dass es einer von einer Behörde erteilten Ausnahmegenehmigung bedarf. Weitere Ausnahmen und Befreiungen können im Einzelfall zugelassen werden. Zuständig dafür ist dann das Ordnungsamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.  

FAQ zur Einreiseverordnung finden sich hier: https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus#ef504a21; dort kann auch der genaue Text der neuen Einreiseverordnung heruntergeladen werden.

Im Kreis Coesfeld liegt die Zahl der nachgewiesenen Ansteckungen mit dem Coronavirus am heutigen Ostersonntag (12. April 2020) bei insgesamt 454 Fällen – gegenüber dem Stand von 451 Fällen am Karfreitag (10. April 2020). Seither sind keine weiteren Todesfälle gemeldet worden.  

Die heutige Zahl von 454 Fällen teilt sich folgendermaßen auf:

37 Personen in Ascheberg,

24 in Billerbeck,

72 in Coesfeld,

133 in Dülmen,

18 in Havixbeck,

47 in Lüdinghausen,

19 in Nordkirchen,

25 in Nottuln,

16 in Olfen,

14 in Rosendahl und

49 in Senden.

Die aktuellen Zahlen finden sich auch auf der Seite https://www.kreis-coesfeld.de/themen-projekte/gesundheit/informationen-zum-coronavirus.html. Diese Darstellung mit ortsscharfen Angaben wird auch am Wochenende aktualisiert, jeweils im Laufe des Vormittages.   

Insgesamt 216 Menschen konnten inzwischen als gesund aus der Quarantäne entlassen werden. Diese Zahl wird nicht von der Gesamtzahl der Ansteckungen abgezogen. 22 Menschen im Kreis Coesfeld werden derzeit stationär im Krankenhaus behandelt, sieben davon auf der Intensivstation.

Der Landrat des Kreises Coesfeld