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Schufa entmachtet - höchste Zeit!

"Die Macht der Schufa bröckelt - das wird auch höchste Zeit."

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat die Nutzung des Schufa-Werts eingegrenzt. Bei der Entscheidung über einen Kredit darf dieser nicht maßgeblich sein, wie der EuGH am Donnerstag in Luxemburg urteilte. In einem solchen Fall, wenn also allein ein Algorithmus den Ausschlag gibt, handle es sich um eine verbotene automatisierte Entscheidung. (Az. C-634/21 u.a.)

Die Europäische Datenschutzgrundverordnung lässt unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen zu, wenn ein Mitgliedsstaat das so festlegt. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden soll darum nun prüfen, ob die im Bundesdatenschutzgesetz vorgesehene Ausnahme gültig ist. Wenn sie das ist, muss außerdem geprüft werden, ob die europäischen Voraussetzungen für die Datenverarbeitung erfüllt sind.

Der EuGH wies die Prüfung dem Wiesbadener Gericht zu, weil dieses ihm die Fragen zur Schufa gestellt hatte. Das Verwaltungsgericht muss über die Klage einer Frau entscheiden, die wegen eines niedrigen Schufa-Werts einen Kredit nicht bekam. Bei seiner Entscheidung über den konkreten Fall ist es an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden.

Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke (Grüne) kündigte in einer Reaktion auf das Urteil aus Luxemburg an, dass die Bundesregierung Regelungen für eine bessere Transparenz beim Scoring "zeitnah" prüfen wolle. Eine solche Neuregelung sei schon im Koalitionsvertrag vereinbart. "Wer einen Vertrag abschließen will, muss sich darauf verlassen können, dass dieser nicht maßgeblich durch eine Maschine abgelehnt wird", erklärte Lemke.

Die Schufa bewertet die Kreditwürdigkeit einzelner Verbraucher anhand von gesammelten Daten. Auf Grundlage des Schufa-Werts können Unternehmen die Wahrscheinlichkeit einschätzen, ob jemand seine Rechnungen zahlt. Banken, Kreditvermittler, Onlinehändler oder beispielsweise auch Energieversorger nutzen ihn.

Der EuGH entschied am Donnerstag außerdem, dass private Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa Daten über die Restschuldbefreiung nach einer Privatinsolvenz nicht länger speichern dürfen als das öffentliche Insolvenzregister. Die Schufa hatte diese Frist allerdings schon im März auf sechs Monate verkürzt. Damit speichert sie die Daten nicht mehr länger als das öffentliche Verzeichnis.

Nach dem Urteil zeigte sich die Auskunftei optimistisch. Sie teilte mit, dass sie sich zusammen mit Unternehmenskunden vorbereitet habe. Das "weit überwiegende Feedback" der Kunden laute, "dass Zahlungsprognosen in Form des Schufa-Scores für sie zwar wichtig, aber in aller Regel nicht allein entscheidend für einen Vertragsabschluss" seien, erklärte Vorstandsmitglied Ole Schröder. Die große Mehrheit werde die Werte weiter "ohne Anpassung ihrer Prozesse nutzen können."

Für den Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßte Michaela Schröder als Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik das Urteil. Es sei "ein erster wichtiger Schritt für einen starken Verbraucherschutz beim Bonitäts-Scoring". Der Gesetzgeber solle den Auskunfteien nun konkrete Vorgaben machen, forderte sie, damit Verbraucherinnen und Verbraucher "endlich nachvollziehen können, wie ihr Bonitäts-Score zustande kommt."

Michael Möller von der Bürgerbewegung Finanzwende erklärte: "Die Macht der Schufa bröckelt - das wird auch höchste Zeit."

smb/pe


© Agence France-Presse