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Die Blaue Karte EU

Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz auf einen Blick

Die Blaue Karte EU (§ 18g AufenthG) ist ein besonderer Aufenthaltstitel für ausländische Akademikerinnen und Akademiker oder Personen mit vergleichbarem Qualifikationsniveau, die in Deutschland eine qualifizierte Beschäftigung aufnehmen wollen. Ob Sie ein Visum für die Einreise nach Deutschland benötigen, erfahren Sie in der Rubrik „Wer benötigt ein Visum?“ 

Welche Voraussetzungen müssen für die Erteilung der Blauen Karte EU erfüllt werden? 

Sie verfügen Sie über einen deutschen oder einen ausländischen Hochschulabschluss, der mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist. Haben Sie keinen klassischen Hochschulabschluss? Dann müssen Sie zum Erhalt der Blauen Karte EU einen tertiären Bildungsabschluss mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren nachweisen. Dieser muss in Deutschland mindestens der Stufe 6 der internationalen Standardklassifikation im Bildungswesen (ISCED 2011) oder der Stufe 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens entsprechen. Dazu gehören beispielsweise Fortbildungsabschlüsse als „Meisterin/Meister“ sowie Berufsabschlüsse in den Erzieherberufen. 

Informationen zur Gleichwertigkeit und Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse erhalten Sie in der Rubrik „Anerkennung“. Sie haben bereits ein konkretes Jobangebot in einem Betrieb in Deutschland. Für dieses Jobangebot gilt: Die Beschäftigungsdauer muss mindestens sechs Monate betragen. Die Arbeitsstelle muss Ihrer Qualifikation (Hochschulabschluss) angemessen sein. 

Mit der Arbeitsstelle in Deutschland erreichen Sie ein Bruttojahresgehalt in Höhe von mindestens 43.800 Euro (im Jahr 2023). Bei Beschäftigungen in Engpassberufen können Sie die Blaue Karte EU auch mit einem geringeren Bruttojahresgehalt in Höhe von mindestens 39.682,80 Euro (im Jahr 2023) erzielen, wenn die Bundesagentur für Arbeit (BA) Ihrer Beschäftigung zugestimmt hat. 

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat gibt die Gehaltsschwellen für jedes Jahr bekannt. 

Folgende Berufsgruppen gelten in Deutschland als Engpassberufe:   

Führungskräfte in der Produktion bei der Herstellung von Waren, im Bergbau und im Bau sowie in der Logistik

Führungskräfte in der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie 

Führungskräfte in der Erbringung von speziellen Dienstleistungen, wie zum Beispiel in der Kinderbetreuung, im Gesundheits- oder Bildungswesen

Akademische Fachkräfte im MINT-Bereich

Akademische Fachkräfte in der Architektur, Raum- und Verkehrsplanung

Ärztinnen und Ärzte

Tierärztinnen und Tierärzte

Zahnärztinnen und Zahnärzte

Apothekerinnen und Apotheker

Akademische und vergleichbare Krankenpflege- und Geburtshilfefachkräfte 

Lehr- und Erziehungskräfte im schulischen und außerschulischen Bereich


Sonderfall: Die Blaue Karte EU für IT-Fachkräfte ohne formale Qualifikation

Sie sind eine IT-Fachkraft oder eine Führungskraft im IT-Bereich ohne formalen Bildungsabschluss und wollen in Deutschland in Ihrem Beruf arbeiten? Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihnen ebenfalls eine Blaue Karte EU erteilt werden. 

Sie müssen ein konkretes Arbeitsplatzangebot als IT-Fachkraft in Deutschland nachweisen. Die Beschäftigungsdauer muss dabei mindestens sechs Monate betragen. Mit der Arbeitsstelle in Deutschland erreichen Sie ein Bruttojahresgehalt in Höhe von mindestens 39.682,80 Euro (im Jahr 2023). Sie haben in den letzten sieben Jahren mindestens drei Jahre Berufserfahrung im IT-Bereich gesammelt. Die Berufserfahrung muss sich auf Hochschulniveau bewegt haben und muss für die Ausübung der Beschäftigung in Deutschland erforderlich sein.

Erfüllen Sie die genannten Voraussetzungen? Dann haben Sie Anspruch auf Erteilung einer Blauen Karte EU nach § 18g AufenthG. Informieren Sie sich über den Ablauf des Visum- und Einreiseprozesses. 


Bildquelle: © BAMF