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Ab Freitag: Pflicht-Quarantäne für Einreisende aus dem Ausland

Ausnahmen von der Quarantäne-Pflicht sollen für Berufspendler, Geschäftsreisende mit dringenden Terminen, den Güterverkehr und Transitreisende gelten.


Ab Freitag gilt in Deutschland eine verpflichtende Quarantäne von zwei Wochen für Menschen, die aus dem Ausland einreisen. Bei Verstößen gegen die neuen Regeln drohen Bußgelder in Höhe von 150 Euro bis 25.000 Euro, kündigte das Bundesinnenministerium am Donnerstag in Berlin an. Bund und Länder hätten sich auf eine Musterverordnung geeinigt, die bundesweit einheitliche Maßstäbe festsetzt und die bereits zum Osterverkehr gelten soll.

Demnach müssen Ausländer und zurückkehrende Bundesbürger zunächst in eine 14-tägige häusliche Quarantäne gehen, um abzuklären, ob sie mit dem Coronavirus infiziert sind. Dies gilt für jeden, der einen "mehrtägigen Auslandsaufenthalt" hinter sich hat. 

"Die Maßnahmen haben das Ziel, die Infektionsketten im grenzüberschreitenden Verkehr möglichst zu unterbrechen und damit die weitere Ausbreitung des Coronavirus weiter einzudämmen", erklärte das Bundesinnenministerium.

Ausnahmen von der Quarantäne-Pflicht sollen für Berufspendler, Geschäftsreisende mit dringenden Terminen, den Güterverkehr und Transitreisende gelten.

Bund und Länder einigten sich auch auf einen Katalog von Bußgeldern, mit denen Verstöße gegen die Quarantänepflicht geahndet werden sollen. Mit einem Bußgeld von 150 Euro bis 3000 Euro können etwa Menschen belegt werden, die gegen die Vorgabe verstoßen, sich nach der Einreise in Deutschland "auf direktem Weg" in die "eigene Häuslichkeit" zu begeben.

Einreisende aus dem Ausland sind zudem verpflichtet, sich nach der Ankunft am Ort der häuslichen Quarantäne bei den dortigen Behörden zu melden; wer dies nicht tut, kann mit einer Strafe von 150 Euro bis 2000 Euro belegt werden.

In der häuslichen Quarantäne dürfen die Betroffenen zudem keinen Besuch empfangen, der nicht ihrem Hausstand angehört. Verstöße können mit 300 Euro bis 5000 Euro geahndet werden. 

Ausgenommen von der Pflicht zur häuslichen Quarantäne sind bestimmte Berufsgruppen - etwa mit Tätigkeiten zur Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, des Rechtswesens und der Parlamente. Dies muss aber durch den Arbeitgeber oder Dienstherrn bescheinigt werden. Beim Ausstellen unrichtiger Bescheinigungen drohen Arbeitgebern und Dienstherrn Bußgelder von 2000 Euro bis 25.000 Euro. 

Mit der Verordnung wird ein Beschluss des Corona-Kabinetts der Bundesregierung vom Montag umgesetzt. Für die Umsetzung sind die Bundesländer zuständig; damit es nicht zu Abweichungen von Land zu Land kommt, hatten sie das Bundesinnenministerium mit der Ausarbeitung einer Musterverordnung beauftragt. Diese soll nun umgehend in allen 16 Ländern in Kraft gesetzt werden.

pw/jp

© Agence France-Presse