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Flüchtlinge früher in Arbeit bringen

Regierung will Schleuser härter bestrafen

Vor dem Spitzentreffen von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) mit den Ländern hat das Kabinett weitere Weichen in der Migrationspolitik gestellt. Die Bundesregierung beschloss am Mittwoch eine erleichterte Arbeitsaufnahme für Flüchtlinge, härtere Strafen für Schleuser und einen besseren Datenabgleich zwischen Ausländer- und Sozialbehörden, um Missbrauch zu vermeiden.

Angesichts von Fach- und Arbeitskräftemangel wolle die Regierung "die beruflichen Potenziale und Qualifikationen von den Menschen, die schon in Deutschland leben, bestmöglich nutzen", sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Sie verwies darauf, dass viele der am Mittwoch getroffenen Beschlüsse auf Vereinbarungen von Scholz mit den Ländern aus dem Mai zurückgingen. 

Das nächste derartige Treffen findet am Montag im Kanzleramt statt. Vor einer Woche hatte das Bundeskabinett bereits verschärfte Regelungen für Abschiebungen mit mehr  Polizeibefugnissen und Haftmöglichkeiten gebilligt.

Nach dem neuen Kabinettsbeschluss dürfen Asylbewerber in Aufnahmeeinrichtungen künftig einheitlich nach sechs Monaten arbeiten. Für Kinderlose ist das bisher erst nach neun Monaten möglich. Auch Geduldeten soll nun im Regelfall eine Arbeitserlaubnis erteilt werden. Bisher war dies eine Ermessensentscheidung der Behörden.

Vizekanzler und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sprach von einem "wichtigen Schritt". Die Devise müsse lauten: "Raus aus dem Sozialsystem, rein in die Beschäftigung", erklärte er. Dies entlaste nicht nur die Staatskasse, sondern fördere auch die Integration.

Die Linken-Bundestagsabgeordnete Clara Bünger kritisierte die Änderungen als "unzureichend". Es gebe nur "kleine Verbesserungen", erklärte sie. "Weiterhin werden ganze Gruppen einem pauschalen Arbeitsverbot unterliegen, etwa Geflüchtete aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten." Bünger forderte wie die Hilfsorganisation Pro Asyl eine Abschaffung aller Arbeitsverbote für Geflüchtete.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sprach sich perspektivisch für eine weitere Ausweitung der Arbeitsmöglichkeiten aus. Vorstandsmitglied Anja Piel betonte aber, Deutschland profitiere "von jedem Baustein, der es möglich macht, die Fachkräftelücke zu schließen und dem Arbeitskräftemangel zu begegnen".

Faeser verteidigte, dass die Arbeitsmöglichkeiten für Asylbewerber nicht noch weiter gelockert wurden. Die Regierung habe sich auf eine "angemessene Zeit" verständigt, ab der die Beschäftigungsaufnahme möglich sei, sagte sie. Denn die Regelung dürfe auch "nicht zu einem Anreizsystem führen", das mehr Menschen zur Flucht nach Deutschland bewege.

Ausgeweitet wird auch die bereits jetzt bestehende Möglichkeit, eine längerfristige Duldung zum Zweck der Beschäftigung zu erhalten. Sie wird fortan auch denjenigen gewährt, die bis Ende 2022 nach Deutschland eingereist sind. Bisher war der Stichtag der 1. August 2018. Die Hürden bei nötigen Vorbeschäftigungsfristen und Wochenarbeitszeiten werden gesenkt.

Mit Blick auf Strafverschärfungen für Schleuser betonte Faeser, diese Form von brutaler und rücksichtsloser Kriminalität werde nun durchgängig im Gesetz als Verbrechen geregelt. "Für die meisten Schleusungsdelikte gilt künftig eine Mindeststrafe von einem Jahr", sagte sie. "Und bei Schleusung mit Todesfolge wird lebenslange Freiheitsstrafe ermöglicht". Die Polizei bekomme zudem die Möglichkeit, die Handys der Schleuser abzuhören. "So enttarnen wir die Hintermänner und zerschlagen die skrupellosen Schleusernetzwerke."

Auch Versuche von Schleusern, sich grob verkehrswidrig einer Polizeikontrolle zu entziehen (sogenannte Durchbruchsfälle), sollen laut Innenministerium mit einem bis 15 Jahre härter bestraft werden. Bislang sind es drei Monate bis fünf Jahre. 

Darüber hinaus beschloss das Kabinett Regelungen zum besseren Austausch von Daten zwischen den Ausländer- und Sozialbehörden. Dabei werden laut Innenministerium insbesondere "rechtliche Hürden für die Zulassung zum automatisierten Abrufverfahren aus dem Ausländerzentralregister abgebaut". 

Darüber hinaus gibt das Ausländerzentralregister künftig auch Aufschluss darüber, welche Sozialleistungen Geflüchtete erhalten. Damit werde verhindert, "dass Asylbewerber weiterhin Sozialleistungen beziehen, obwohl sie zwischenzeitlich ihren Anspruch verloren haben", erklärte stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Konstantin Kuhle.

mt/pw

Martin TRAUTH / © Agence France-Presse