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Die Bezirksregierung gibt bekannt:


Ab heute (Mittwoch, 8. April 2020) haben Nicht-EU-Bürger, die ihren dauer­haften Wohn­sitz in Nordrhein-­Westfalen nehmen, die Möglichkeit zwölf Monate von ihrer ausländischen Fahr­erlaubnis Gebrauch zu machen.