Ab heute (Mittwoch, 8. April 2020) haben Nicht-EU-Bürger, die ihren dauerhaften Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen nehmen, die Möglichkeit zwölf Monate von ihrer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen.
Ab heute (Mittwoch, 8. April 2020) haben Nicht-EU-Bürger, die ihren dauerhaften Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen nehmen, die Möglichkeit zwölf Monate von ihrer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen.