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Wirtschaftliche Katastrophe: 42.000 in Not

Anträge auf NRW-Soforthilfe im Regierungsbezirk Münster gestellt (mit Kommentar)


Münster. Solo-Selbstständige, Freiberufler, Gründer sowie kleine und mittlere Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind, konnten seit dem vergangenen Freitag (27. März) Anträge auf finanzielle Unterstützung vom Land und Bund stellen. Eine Woche nach dem Beginn der Antragstellung, die noch bis zum 31. Mai möglich ist, zieht die Bezirksregierung Münster nun eine Zwischenbilanz mit aktuellen Antragszahlen (Stand: 2. April, 20.30 Uhr).

Insgesamt sind in der ersten Antragwoche 42.562 Anträge für den Regierungsbezirk Münster eingegangen. In NRW waren es insgesamt 380.338 Anträge, so dass bislang gut elf Prozent der Anträge bei der Bezirksregierung Münster eingegangen sind.

Die bislang für den Regierungsbezirk Münster eingegangenen Anträge teilen sich wie folgt auf die Kreise und kreisfreien Städte auf:

Kreis Borken: 5.806

Kreis Coesfeld: 3.732

Kreis Recklinghausen: 10.214

Kreis Steinfurt: 6.820

Kreis Warendorf: 3.845

Stadt Bottrop: 1.966

Stadt Gelsenkirchen: 4.292

Stadt Münster: 5.887

© Bezirksregierung Münster


Nachfolgend noch einmal die wichtigsten Informationen zu dem Antragsverfahren:

Wer erhält einen Zuschuss?

Solo-Selbstständige, Freiberufler, Gründer sowie kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigen können die Soforthilfe beantragen.

Eine von diesen drei Voraussetzungen müssen in Folge der Corona-Krise erfüllt sein:

Der Umsatz hat sich im Vergleich zum Vorjahresmonat halbiert

Der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung geschlossen

Zahlungsverpflichtungen können nicht erfüllt werden, zum Beispiel: Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten

Wie viel Zuschuss gibt es?

Vom Bund erhalten Kleinunternehmen Zuschüsse in Höhe von 9.000 bzw. 15.000 Euro.

Für Unternehmen mit 10 bis 50 Beschäftigten stockt das Land die Zuschüsse vom Land nochmal auf und sie können bis 25.000 Euro erhalten.

Ein Überblick:

Bis zu 5 Beschäftigte: 9.000 Euro (Bundesmittel)

Bis zu 10 Beschäftigte: 15.000 Euro (Bundesmittel)

Bis zu 50 Beschäftigte: 25.000 Euro (Landesmittel)

Wie berechnet sich die Anzahl der Beschäftigten?

Stichtag für die Berechnung der Mitarbeiterzahl ist der 31. Dezember 2019.

Zur Umrechnung von Teilzeitkräften und 450 Euro-Jobs in Vollzeitbeschäftigte:

Mitarbeiter bis 20 Stunden = Faktor 0,5

Mitarbeiter bis 30 Stunden = Faktor 0,75

Mitarbeiter über 30 Stunden & Auszubildende = Faktor 1

Mitarbeiter auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3

Der/Die Unternehmer/in selbst ist mitzuzählen.

Welche Informationen sind für den Antrag wichtig?

Amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)

Handelsregisternummer oder andere Registernummer sowie

das zugehörige Amtsgericht

Steuernummer des Unternehmens und

Steuer-ID eines der Eigentümer

Bankverbindung für die Auszahlung

die Art der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit (sog. Wirtschaftszweigklassifikation)

Anzahl der Beschäftigten

Eine sogenannte De-Minimis-Erklärung ist nicht erforderlich!


Kommentar von pit: Nach einer Recherche von stadt40 kann der Bezirksregierung Münster ein dickes Lob ausgesprochen werden. Anrufe wurden freundlich und kompetent behandelt und Anträge zügig bearbeitet (Zitat einer Geschäftsfrau: Montag Morgen um 9:00 Uhr habe ich meinen Antrag online abgegeben; um 9:07 Uhr erhielt ich die Bewilligung per Mail. Am Donnerstag derselben Woche war das Geld auf dem Konto! Jetzt kann ich bestellte Waren, Ladenmiete und meine Aushilfskräfte pünktlich bezahlen. Ein großes Lob und Dankeschön an die Mitarbeiter der Bezirksregierung Münster!).