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Neuzulassung, Umschreibung, Kennzeichenmitnahme

Alle Standardverfahren bei der Kfz-Zulassung sollen noch 2023 online möglich werden.

i-Kfz Stufe 4 Online zulassen und sofort losfahren

Die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung macht genau das möglich. Sie tritt zum 1. September 2023 in Kraft und läutet die vierte Stufe der digitalen Kfz-Zulassung ein. Doch was genau ist denn nun neu daran? Gibt es die Zulassung via Internet nicht schon längst? Das Wichtigste im Überblick.


Was ist ab dem 1. September 2023 neu?

Am 1. September 2023 tritt die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung in Kraft – und damit Stufe 4 des Projekts i-Kfz des Bundesverkehrsministeriums, das seit 2015 stufenweise umgesetzt wird. Das Ziel: Die Fahrzeugzulassung soll einfacher und effizienter werden. Für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die öffentliche Verwaltung.

Ab September neu ist unter anderem: Kfz können sofort nach der digitalen Zulassung am Straßenverkehr teilnehmen. Bürgerinnen und Bürger müssen nicht mehr warten, bis ihnen Kfz-Dokumente und Plaketten per Post zugehen – sie dürfen bis zu zehn Tage ohne diese fahren. Als Nachweis reicht der vorläufige, digitale Zulassungsbescheid.

Hinweis: Wer die – weiterhin postalisch zugesandte – Plakette nicht binnen zehn Tagen ordnungsgemäß an seinem Kennzeichen anbringt, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Und was ändert sich im September noch?

Zu den ab September geltenden Neuerungen zählt auch die Möglichkeit, besondere Kennzeichen wie E-Kennzeichen sowie Oldtimer- und Saisonkennzeichen online zu beantragen. Mit i-Kfz Stufe 4 können zudem erstmals juristische Personen Zulassungen auf sich selbst und andere Personen über die i-Kfz-Portale abwickeln.

Damit gemeint sind zum Beispiel Autohäuser, Flottenbetreiber und Zulassungsdienstleister, die eine Vielzahl von Zulassungsanträgen im Jahr zu stellen haben. Diese Anträge können nunmehr über die Zentrale Großkundenschnittstelle – eine einheitliche Schnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt – in die i-Kfz-Portale eingesteuert werden.

Was ist mit i-Kfz seit wann möglich?

Die Entwicklung von i-Kfz ist stufenweise erfolgt. Die Umsetzung selbst obliegt den Bundesländern und Kommunalverwaltungen. Sie stellen die entsprechenden i-Kfz-Portale für die Zulassungsvorgänge bereit.

Stufe 1:
Seit dem 1. Januar 2015 kann die Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen im Internet beantragt werden.

Stufe 2:
Seit dem 1. Oktober 2017 kann über i-Kfz die Wiederzulassung auf dieselbe Halterin oder denselben Halter im selben Zulassungsbezirk beantragt werden – mit dem bei der Außerbetriebsetzung reservierten Kennzeichen.

Stufe 3:
Seit dem 1. Oktober 2019 können Neuzulassungen, Umschreibungen und alle Varianten der Wiederzulassung online abgewickelt werden.

Stufe 4:
Zum 1. September 2023 können erstmals auch juristische Personen i-Kfz nutzen. Fahrzeuge können unmittelbar nach der digitalen Zulassung am Straßenverkehr teilnehmen. Damit ist das gesamte Verfahren nunmehr vollautomatisiert.

So funktioniert i-Kfz: Wie i-Kfz genau funktioniert, welche Unterlagen Sie dafür benötigen und Weiteres rund um das Verfahren erfahren Sie beim Bundesverkehrsministerium und auf der Internetseite der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde.


Foto: Sebastian Bolesch