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Deutscher im Iran zum Tode verurteilt

Tochter von zum Tode verurteilten Deutsch-Iraner fordert USA und Deutschland zum Handeln auf

Die Tochter des im Iran zum Tode verurteilten deutschen Staatsbürgers Jamshid Sharmahd hat die USA und Deutschland zu dringendem Handeln aufgefordert, um ihren Vater vor dem Tod zu retten. 

Gazelle Sharmahd traf sich in Washington mit US-Vertretern zu einem Runden Tisch, nachdem sie zuvor vor dem Außenministerium einen Sitzstreik abgehalten hatte. "Ich bitte die USA und Deutschland, meinen Vater zu befreien (...) und sein Leben zu retten", sagte Sharmahd, die in Kalifornien lebt.

Es gehe um Leben und Tod, betonte sie. Deutschland und die USA spielten jedoch "eine Art (...) Ping-Pong" und schöben sich die Verantwortung gegenseitig zu. Es gehe "hin und her", kritisierte sie.

Gazelle Sharmahd stellte ihre Forderung, nachdem vor rund zehn Tagen bei einem Abkommen zwischen dem Iran und den USA fünf seit Jahren inhaftierte US-Bürger in den Hausarrest überstellt worden waren. Weder Washington noch Teheran nannten Einzelheiten zu dem Abkommen. Der Iran bezeichnete das Abkommen als Gefangenenaustausch.

Das US-Außenministerium hatte die Behandlung Sharmahds durch den Iran als "verwerflich" bezeichnet, jedoch betont, es sei Aufgabe Deutschlands, sich um die Belange eines deutschen Staatsbürgers zu kümmern.

Gazelle Sharmahd kritisierte, die Bemühungen Deutschlands würden sich nur auf die Verbesserung seiner Haftbedingungen konzentrierten. "Braucht er eine bessere Zahnpasta, bevor sie ihn jetzt ermorden?", fragte sie. Ein Sprecher des Auswärtigen Amtes in Berlin erklärte, dass die Familie "etwas Unvorstellbares und Unerträgliches" durchmache.

Der Oppositionelle Jamshid Sharmahd, der zuletzt jahrelang in den USA gelebt hatte, war nach Angaben seiner Familie im Sommer 2020 vom iranischen Geheimdienst in Dubai festgenommen und verschleppt worden. Seitdem sitzt der 68-Jährige im Iran im Gefängnis. Im Februar wurde er wegen Terrorvorwürfen zum Tode verurteilt, Ende April bestätigte das Oberste Gericht das Urteil.

Die Familie machte auch der deutschen Bundesregierung bereits wiederholt Vorwürfe, sich nicht genügend für eine Freilassung Sharmahds einzusetzen.

kbh/mhe © Agence France-Presse