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IS-Anhängerin zu neun Jahren Haft verurteilt

Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Versklavung eines Menschen, Beihilfe zum Völkermord, Kriegsverbrechen ...

Das Oberlandesgericht im rheinland-pfälzischen Koblenz hat eine IS-Anhängerin zu neun Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Sie wurde wegen der Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Versklavung eines Menschen, Beihilfe zum Völkermord und Kriegsverbrechen schuldig gesprochen, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die heute 37-Jährige zwischen Dezember 2014 und März 2019 Mitglied der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) war. Mit ihrem nach islamischen Ritus verheirateten Mann reiste sie im Dezember 2014 nach Syrien, um sich dem IS anzuschließen. 2015 zog das Paar nach Mossul in den Irak.

Der Mann arbeitete für den IS als Arzt, während die heute 37-Jährige ihn durch das Führen des Haushalts und die Erziehung der 2015 und 2017 geborenen Töchter im Sinn des IS unterstützte. Das Paar bewohnte in Mossul ein Haus, in dem die Frau und der Mann eine große Menge an Sprengstoff und Waffen lagerten. Als Aufnahmestelle für alleinstehende weibliche Mitglieder des IS sorgten sie für die Beherbergung und Verpflegung und unterstützten die Frauen bei Hochzeiten oder Scheidungen.

Ab April 2016 hielten beide eine jesidische Frau als Sklavin, die sich seit 2014 in Gefangenschaft des IS befand. Diese zwangen sie an ihren Wohnorten im Irak und in Syrien zur Hausarbeit und behandelten sie wie Eigentum. Mit Wissen der Angeklagten vergewaltigte der Mann sie regelmäßig und schlug sie.

Das Paar zwang die Frau, nach dem islamischen Ritus zu beten oder die Fastenzeiten des Ramadans einzuhalten. Die 37-Jährige sorgte dafür, dass die Frau nicht fliehen konnte. Beispielsweise wurde ihr die schwarze Kleidung weggenommen, ohne die sie nicht auf die Straße hätte gehen dürfen. Damit unterstützten sie das Ziel des IS, den jesidischen Glauben zu vernichten. Die Jesidin leidet bis heute unter den erlittenen Qualen.

Im letzten Aufenthaltsort der Familie wurde sie frei gelassen. Wenig später, im März 2019 wurde die Familie mit der Sklavin bei einem Fluchtversuch durch kurdische Kräfte festgenommen. Bei ihrer Wiedereinreise nach Deutschland wurde die heute 37-Jährige im März 2022 festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Wo sich der Mann der 37-Jährigen aufhält, blieb vor Gericht unklar. 

ald/cfm


© Agence France-Presse