Die in dieser Woche vom Deutschen Bundestag beschlossene gesetzliche Regelung, mit der die Handlungs- und Beschlussfähigkeit von Aktiengesellschaften und vielen weiteren Rechtsformen sichergestellt wird, tritt am heutigen 28. März 2020 in Kraft. Damit können die betroffenen Rechtsformen, also etwa Aktiengesellschaften, GmbHs, Genossenschaften, Vereine und Wohnungseigentümergemeinschaften, auch bei weiterhin bestehenden Beschränkungen der Versammlungsmöglichkeiten erforderliche Beschlüsse fassen und bleiben so handlungsfähig.
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht erklärt dazu:
„Die beschränkten Versammlungsmöglichkeiten aufgrund der Coronakrise
stellen nicht nur große Aktiengesellschaften, sondern auch örtliche
Sportvereine und Wohnungseigentümergemeinschaften vor große
Herausforderungen. Ich bin froh, dass wir dafür in kürzester Zeit
Lösungen finden konnten, mit der die Handlungs- und Beschlussfähigkeit
dieser Rechtsformen gewährleistet bleibt. Aktiengesellschaften haben nun
zum ersten Mal die Möglichkeit, virtuelle Hauptversammlungen
durchzuführen.“