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Fünf Jahre Jugendstrafe für den Tod von Malte

Das Gericht verhängte wegen Körperverletzung mit Todesfolge ein Strafmaß von fünf Jahren ...

Im Prozess um die tödliche Prügelattacke auf einen Transmann (Malte) beim Christopher Street Day (CSD) in Münster hat das Landgericht in der nordrhein-westfälischen Stadt den 20-jährigen Beschuldigten zu einer Jugendstrafe verurteilt. Das Gericht verhängte wegen Körperverletzung mit Todesfolge ein Strafmaß von fünf Jahren, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte. Es ordnete zudem seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. 

Die Kammer folgte mit dem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft. Nach den Urteilsfeststellungen war der angegriffene 25-jährige Transmann in der Folge des Angriffs ums Leben gekommen.

Der 20-Jährige hatte auf der CSD-Demonstration Ende August 2022 zunächst mehrere Menschen homophob beleidigt und bedroht. Der 25-Jährige stellte sich schützend vor sie, woraufhin der 20-Jährige noch aggressiver wurde.

Er schlug den Helfer dann mit der Faust ins Gesicht. Dieser stürzte mit dem Hinterkopf auf den Boden, erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma, wurde noch in der Nacht notoperiert und in ein künstliches Koma versetzt. Er starb wenige Tage später infolge der Kopfverletzung.

Die Tat löste großes Entsetzen aus. Das Opfer wurde wenige Wochen später unter großer Anteilnahme beigesetzt. In Münster organisierten Gruppen und Vereinigungen eine öffentliche Trauerfeier und riefen zur Solidarität auf.

tbh/cfm


© Agence France-Presse