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Aktionäre des SC Preußen wählen neuen Aufsichtsrat

Am Dienstagabend fand vertreten durch die Geschäftsführer Albrecht Dörries, Ole Kittner und Peter Niemeyer die außerordentliche Hauptversammlung der Aktionäre der SC Preußen 06 Münster GmbH & Co. KGaA statt.

Dort wurde ein neuer Aufsichtsrat gewählt.

Die Amtszeit des bisherigen Aufsichtsrates der KGaA endete satzungsgemäß durch Zeitablauf mit der durchgeführten Entlastung für das Geschäftsjahr 2021/22 im Rahmen der Hauptversammlung der KGaA am 12. Dezember 2022, sodass nun im Nachgang zur Mitgliederversammlung des eingetragenen Vereins, dessen 100- prozentige Tochter die Kapitalgesellschaft ist, ein neuer Aufsichtsrat gewählt wurde.

Das Gremium wählte mit Dr. Bernward Maasjost, Guido Rasche, Jochen Terhaar, Alexander Kehrmann, Bernhard Niewöhner und Jürgen Becker sechs Aufsichtsräte. Frank Westermann und Martin Jostmeier stehen als Ersatzmitglieder bereit. Im Anschluss bestimmten die neuen Aufsichtsratsmitglieder den ehemaligen Preußen- Geschäftsführer Bernhard Niewöhner zum Vorsitzenden und Dr. Bernward Maasjost zu seinem Stellvertreter.

Neben der Aufsichtsratswahl war auch das Stadionprojekt ein wichtiger Bestandteilder Versammlung. Geschäftsführer Ole Kittner und der neu hinzugewonnene Projektkoordinator Dr. Markus Sass informierten über den aktuellen Stand. Besetzung des Beirates steht noch aus

Weiterhin offen ist die Berufung des Beirates der Geschäftsführungs-GmbH. Der Beirat besteht aus bis zu neun ordentlichen Mitgliedern. Drei Mitglieder rekrutieren sich aus dem Präsidium, darunter auch der jeweilige Präsident des eingetragenen Vereins. Weitere, in der Höchstzahl sechs Mitglieder, rekrutieren sich aus den  jeweiligen von der Mitgliederversammlung gewählten Mitgliedern des Aufsichtsrates des Vereins. Die Mehrheit der Sitze muss auf die gewählten Aufsichtsratsmitglieder entfallen.

Die Zusammensetzung des Beirats erfolgte noch nicht, da die Eintragung des Präsidiums des eingetragenen Vereins ins Vereinsregister abgewartet werden musste.

Zwar war das von der Mitgliederversammlung gewählte Präsidium unmittelbar handlungsfähig, doch erst nach der Registereintragung sind auch alle formalen Anforderungen erfüllt. Die nach der Mitgliederversammlung angezeigten Änderungen beim Amtsgericht sind seit Mitte März im Vereinsregister verbindlich eingetragen.