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Angreifer von Brokstedt soll sich mit Terrorist Anis Amri verglichen haben

"Es gibt nicht nur einen Anis Amri, es gibt mehrere, ich bin auch einer."

Der mutmaßliche Messerangreifer von Brokstedt soll sich sechs Monate vor der Tat mit dem Terroristen Anis Amri verglichen haben. In seiner Gefangenenpersonalakte ist nach Angaben der Hamburger Justizbehörde vom Montag dokumentiert, dass er im August 2022 im Gefängnis gesagt habe: "Es gibt nicht nur einen Anis Amri, es gibt mehrere, ich bin auch einer."

Zuvor habe er vor sich hin "gestammelt": "Großes Auto, Berlin, das ist die Wahrheit." Zweimal habe er außerdem gesagt, ob er auch "unter die Reifen" wolle. Amri war im Dezember 2016 mit einem gestohlenen Lastwagen in einen Weihnachtsmarkt in Berlin gefahren. Zwölf Menschen wurden getötet und dutzende weitere verletzt.

Der Brokstedter Verdächtige Ibrahim A. stach Ende Januar in einem Regionalexpress auf der Fahrt von Kiel nach Hamburg auf Passagiere ein. Eine 17-Jährige und ein 19-Jähriger starben, fünf weitere Menschen wurden verletzt. Erst kurz vor der Tat war der 33 Jahre alte A. aus der Untersuchungshaft in Hamburg entlassen worden, wo er wegen einer noch nicht rechtskräftigen Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung saß.

Die Hamburger Justizbehörde übergab eine Kopie der Gefangenenpersonalakte nun der für die Ermittlungen zur Messerattacke im Zug zuständigen Staatsanwaltschaft Itzehoe. Sie habe die Öffentlichkeit erst nicht über konkrete Inhalte informiert, um die Ermittlungen nicht zu gefährden, erklärte sie. Nun seien Medienvertretern aber Informationen bekannt geworden.

A. sei während seiner Untersuchungshaft "wiederholt als verbal aggressiv und unangemessen" aufgefallen, teilte die Behörde weiter mit. Abgesehen von dem Vorfall im August seien aber keine Äußerungen dokumentiert, die einen extremistischen Bezug nahelegen könnten.

Um extremistische Gefangene zu identifizieren, seien im Hamburger Justizvollzug verschiedene Maßnahmen etabliert, etwa eine automatisierte Abfrage bei den Sicherheitsbehörden. Die Bediensteten in den Gefängnissen seien speziell geschult, die Häftlinge daraufhin zu beobachten. Die Äußerungen A.s vom August seien der Aufsichtsabteilung damals nicht als außerordentlicher Vorfall gemeldet worden.

A. sitzt derzeit wegen Mordes und versuchten Totschlags wieder in Untersuchungshaft. Seine Motive sind bislang unklar, Hinweise auf einen möglichen terroristischen Hintergrund oder etwaige Tatvorbereitungen gibt es laut Ermittlern nicht.

smb/cfm © Agence France-Presse