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Werft fordert nachträglich zehneinhalb Millionen Euro

Die Werft war seinerzeit als Subunternehmen für die mit der Sanierung betraute Werft tätig.

Eine Bremerhavener Werft ist vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit dem Versuch gescheitert, das Urteil des Bremer Oberlandesgerichts (OLG) zur Sanierung des Segelschulschiffs "Gorch Fock" überprüfen zu lassen.

Das OLG wies im März 2022 die Klage der Werft und die Gegenklage des Bundes ab und ließ die Revision zum BGH nicht zu. Die Werft erhob dagegen Beschwerde, die der BGH aber nun zurückwies, wie er am Mittwoch mitteilte. (Az. V ZR 78/22)

Die Werft war seinerzeit als Subunternehmen für die mit der Sanierung betraute Werft tätig. Diese ging insolvent. Für ihre Arbeiten forderte die Werft nachträglich zehneinhalb Millionen Euro vom Bund. Das Bremer Landgericht lehnte dies aber ebenso ab wie später das Oberlandesgericht.

Der Bund hatte seinerseits wegen angeblicher Mängel an der Arbeit 3,6 Millionen Euro verlangt, auch das wurde von den Gerichten in Bremen zurückgewiesen.

Der Zivilprozess ist eine Folge aus der von Skandalen und Problemen überschatteten Sanierung des Segelschulschiffs der Marine, die sich über Jahre hinzog.

Die mit den Arbeiten betraute Elsflether Werft (Wikipedia) in Niedersachsen wurde parallel von einer schweren Korruptions- und Untreueaffäre erschüttert und ging letztlich 2019 in die Insolvenz.

Die "Gorch Fock" (W) ist das traditionelle Segelschulschiff der Marine und seit 1958 im Dienst. Ende 2015 wurden bei Überprüfungen schwere Schäden festgestellt, die eine aufwändige Sanierung erforderten. Die Generalüberholung verzögerte sich und dauerte annähernd sechs Jahre, zudem sorgten drastische Kostensteigerungen für Wirbel. Im Herbst 2021 erhielt die Marine das Schiff wieder zurück.

smb/cfm AFP