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Bundesumweltministerin Lemke spricht über Einwegplastikmüll

Rede der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Steffi Lemke, zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt vor dem Deutschen Bundestag am 19. Januar 2023 in Berlin:

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Heute ist ein guter Tag, um darüber zu debattieren, wie wir unsere Gesellschaft vom Einwegplastikmüll etwas stärker befreien können, wie wir unsere natürlichen Lebensgrundlagen schützen, wie wir die Verschmutzungskrise, die globale und auch die in Deutschland, bekämpfen können. Hinter dem Titel des Einwegkunststofffondsgesetzes verbirgt sich genau eine von vielen Maßnahmen, mit denen die Bundesregierung dies angeht.

Wir packen das Problem mit diesem Gesetz an der Wurzel, und wir nehmen die Hersteller von Wegwerfprodukten in die Mitverantwortung. Sie sind es letzten Endes, die die Entstehung dieser Wegwerfprodukte aus Einwegkunststoff überhaupt erst in Gang setzen. An dieser Stelle ist deshalb ein wirklich deutlicher Impuls für nachhaltigeres Wirtschaften nötig. Das wird erreicht, indem die Hersteller für die Umweltverschmutzung in die Verantwortung genommen werden, quasi zur Kasse gebeten werden. Eine Studie des Umweltbundesamtes hat ergeben, dass allein die Entsorgung des Mülls aus Einwegkunststoffprodukten die öffentliche Hand bis zu 434 Millionen Euro jährlich kostet. Dabei ist die Ressourcenverschwendung, die damit verbunden ist, noch nicht einmal eingerechnet.

Ein guter Teil des Einwegplastiks ist bereits heute verboten. Aber natürlich ist das nicht für alle Produkte gleichermaßen sinnvoll und machbar. Zum einen wirken diese Verbote vor allem dann, wenn sie europaweit eingeführt werden, und zum anderen müssen umweltfreundliche Alternativen vorhanden sein. Um genau diese Alternativen zu bekommen, müssen entsprechende Anreize gesetzt werden. Das heißt, dass wir mit dem Einwegkunststofffonds nicht nur die Hersteller mit in die finanzielle Verantwortung nehmen, sondern dass es ebenso darum geht, überflüssige und unsinnige Produkte in Zukunft nicht mehr in den Verkehr und in die Umwelt zu bringen und das Produktdesign generell hin zum Mehrweg zu entwickeln, damit die Vermüllung unserer Umwelt aufhört.

Seit knapp drei Wochen gilt die Mehrwegangebotspflicht. Sie verpflichtet die Gastronomie, Lebensmittel und Getränke zum Sofortverzehr in Zukunft in Mehrwegverpackungen anzubieten. Aber das allein reicht auch noch nicht. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht deshalb vor, dass die Hersteller von To-go-Verpackungen, Getränkebechern, aber auch von Zigaretten – das ist mir besonders wichtig – und von Luftballons künftig die Kosten für die Reinigung und Entsorgung im öffentlichen Raum bezahlen müssen.

Ich möchte mich an dieser Stelle dafür bedanken, dass der Bundesrat den Gesetzentwurf unterstützt, werbe natürlich auch hier im Bundestag für die Unterstützung. Ich bin mir auch ganz sicher, dass sie kommen wird.

Die Klimakrise ist inzwischen im Bewusstsein von uns allen angekommen. Die Krise des Artenaussterbens hat mit dem Weltnaturgipfel von Montreal im Dezember große Aufmerksamkeit bekommen, und mit großer Unterstützung konnte ein starkes Abkommen geschlossen werden. Lassen Sie uns jetzt auch gemeinsam die dritte große ökologische Krise angehen, die Verschmutzungskrise. Unsere Umwelt hat es verdient.

Vielen Dank.


Die Bundesregierung