Zum Inhalt springen
OZD.news - News und Nachrichten zum Nachschlagen

Rechtreferendariat in Teilzeit

Möglichkeit Vorbereitungsdienst in Teilzeit zu absolvieren, wenn ein Kind betreut, ein Angehöriger gepflegt wird ...

Ab dem 1. Januar 2023 können Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in Nordrhein-Westfalen ihren Vorbereitungsdienst in Teilzeit absolvieren, wenn sie ein Kind betreuen, einen Angehörigen pflegen

oder selbst schwerbehindert sind.

Damit wird nach über 150 Jahren die Möglichkeit geschaffen, die Dienstzeit auch im juristischen Vorbereitungsdienst zu reduzieren. Dem Bestreben der Landesregierung, die Vereinbarkeit von Familie und Ausbildung weiter zu fördern, wird damit in vollem Umfang Rechnung getragen.

Im Rahmen der bundesgesetzlichen Vorgaben ist die nordrhein-westfälische Lösung maximal flexibel. Den Referendarinnen und Referendaren steht es frei, auch nur einen Teil des Vorbereitungsdienstes in Teilzeit abzuleisten. Sie können anteilig den regelmäßigen Dienst in der Einzelausbildung verkürzen oder für ein Blockmodell votieren: Hierdurch können sie, vergleichbar einem „Sabbatjahr“, eine bezahlten Freiraum „ansparen“, um sich neben ihrer Belastung durch Betreuung, Pflege oder Schwerbehinderung effektiv auf ihr Examen vorzubereiten. Da der Vorbereitungsdienst in Teilzeit inhaltlich keinen reduzierten, sondern lediglich einen in Teilen anders organisierten Dienst darstellt, verlängert sich die Dauer anteilig.

„Die Betreuung von Familienmitgliedern soll eine erfolgreiche Ausbildung nicht beeinträchtigen – wir wollen eine den individuellen Bedürfnissen entsprechende Absolvierung des juristischen Vorbereitungsdienstes ermöglichen“, so Minister der Justiz Dr. Benjamin Limbach. „Deswegen bestehen in Nordrhein-Westfalen nicht nur zwei unterschiedliche Modelle, den Vorbereitungsdienst in Teilzeit auszuüben, sondern auch die Möglichkeit von einer Voll- in eine Teilzeitbeschäftigung zu wechseln und umgekehrt.“

Wer Interesse an einem juristischen Vorbereitungsdienst in Teilzeit hat, kann dies jetzt bei der zuständigen Präsidentin oder dem zuständigen Präsidenten des Oberlandesgerichts beantragen. Merkblätter und Anmeldeformulare sind im Internet auf den Seiten der Oberlandesgerichte veröffentlicht.

Foto: libreshot.com

Justiz  / NRW