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Sieben Millionen arbeiten auch am Wochenende

Knapp 20 Prozent der Beschäftigten arbeiten regelmäßig auch an Wochenenden

Besinnliche und ruhige Weihnachtstage wird es für viele Arbeitnehmer nur eingeschränkt geben: Knapp ein Fünftel oder 18,6 Prozent aller abhängig Beschäftigten in Deutschland müssen regelmäßig auch am Wochenende arbeiten. Das geht aus der Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Linken-Anfrage hervor, wie die Düsseldorfer "Rheinische Post" am Samstag berichtete. Demnach waren 2021 von insgesamt 37,8 Millionen abhängig Beschäftigten gut sieben Millionen mindestens an jedem zweiten Wochenende im Einsatz. 

Und mindestens an zwei Sonn- und Feiertagen pro Monat leisteten 10,2 Prozent oder gut 3,8 Millionen Beschäftigte ihre Dienste, wie die Antwort auf die schriftliche Frage der Linken-Abgeordneten Susanne Ferschl weiter ergab. Betroffen sind vor allem Beschäftigte aus dem Gastgewerbe: Von ihnen arbeiteten im vergangenen Jahr mit 47,6 Prozent fast die Hälfte auch an den Wochenenden. Ein Drittel war auch an späten Abenden noch im Einsatz. 

Aber auch im Handel (33,1 Prozent), in der Kunst- und Unterhaltungsbranche (28,8 Prozent) und im Gesundheits- und Sozialwesen (27,4 Prozent) wird demnach oft an Wochenenden gearbeitet. Im Verkehrs- und Logistikgewerbe arbeitet mehr als jeder zehnte Beschäftigte (12,5 Prozent) auch während der Nacht. Das Ministerium berief sich bei diesen Zahlen auf eine Sonderauswertung aus den Ergebnissen des aktuellen Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes.

"Dass das Arbeitszeitgesetz nicht flexibel sei, entpuppt sich bei genauem Hinsehen als Ammenmärchen: Sonn- und Feiertagsarbeit und auch späte Abend- oder Nachtzeiten sind in etlichen Branchen gängige Praxis", sagte die Linken-Fraktionsvize Susanne Ferschl (Wikipedia) der Zeitung. "Ein nicht unerheblicher Teil der Beschäftigten kann so Weihnachten oder Neujahr nicht mit der Familie verbringen."

Wichtig sei jetzt vor allem die Einführung einer verpflichtenden Arbeitszeiterfassung. "Seit drei Jahren sitzt es die jeweilige Bundesregierung aus, eine entsprechende Pflicht gesetzlich zu verankern, trotz entsprechender Urteile des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesarbeitsgerichtes", kritisierte Ferschl. Die atypischen Arbeitszeiten schadeten nachweislich der Gesundheit, betonte sie.

cha/noe © Agence France-Presse