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200.000 Euro pro Projekt

Förderung von Bürgerenergie wird ausgebaut

Das Bundeswirtschaftsministerium (Seite) baut die Hilfen für die sogenannte Bürgerenergie aus.

Am 1. Januar startet eine neue Förderung für Bürgerenergiegesellschaften, wie das Ministerium am Samstag mitteilte. Ziel sei, die hohen Kosten der Planungs- und Genehmigungsphase von Windenergieanlagen, die von Bürgerenergiegesellschaften errichtet werden sollen, zu fördern. Damit soll die Hürde sinken, solche Gesellschaften zu gründen.

Im Rahmen der Bürgerenergiebewegung schließen sich Menschen aus einer Region zusammen, um erneuerbare Energien zu erzeugen. Unter anderem Bürgerwindparks oder Bürgersolaranlagen tragen dazu bei, den Anteil an regenerativen Energien zu steigern.

"Bei der Bürgerenergie sind Bürgerinnen und Bürger die Akteure der Energiewende", betonte das Ministerium. Mit dem Programm werden demnach die Kosten der Planungs- und Genehmigungsphase von Windenergieanlagen von Bürgerenergiegesellschaften gefördert. Es geht um 70 Prozent der Planungs- und Genehmigungskosten, bis maximal 200.000 Euro pro Projekt.

Insgesamt umfasst die Förderung den Angaben zufolge für 2023 eine Summe von 7,5 Millionen Euro, auch für die weiteren Jahre seien Summen in der Größenordnung vorgesehen.

Das Ministerium verweist darauf, dass auch die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (Wikipedia), das ebenfalls zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt, die Bürgerenergie stärke. So werden Wind- und Solarprojekte von Bürgerenergiegesellschaften so weit wie möglich von den Ausschreibungen ausgenommen. 

cha/lan © Agence France-Presse