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Förderschwerpunkt (Post)Kolonialismus der LWL-Kulturstiftung 2024

Die Antragsfrist endet am 28. Februar 2023.

Münster. Die LWL-Kulturstiftung lenkt mit ihrem Förderschwerpunkt (Post)Kolonialismus den Blick auf die koloniale Vergangenheit Westfalen-Lippes und ihre Spuren in Alltag und Kultur. Gemeinsam mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) fördert die Stiftung 2024 Projekte dazu in einem Themenjahr. Kultureinrichtungen, Vereine und bürgerschaftliche Organisationen aus Westfalen-Lippe, die sich mit (post)kolonialen Perspektiven beschäftigen, sind eingeladen, sich mit ihren Vorhaben an dem Themenjahr zu beteiligen. Die Antragsfrist für regionale Kulturprojekte, die sich mit dem Thema (Post)Kolonialismus beschäftigen und 2024 realisiert werden sollen, endet am 28. Februar 2023. Das Kuratorium der Stiftung entscheidet über alle eingegangenen Anträge Ende Mai.


Förderschwerpunkt (Post)Kolonialismus

Debatten um Kolonialkunst in deutschen Museumssammlungen, die "Black Lives Matter"-Bewegung oder Diskussionen zu Straßennamen, die an Kolonialakteur*innen erinnern, verweisen darauf, wie koloniale Denkmuster, Bilder und Strukturen in der Gesellschaft verankert sind. Wie sich (post)koloniale Spuren auch abseits der großen Metropolen wie Berlin oder Hamburg niederschlagen und wie kulturelle Angebote zu einem kritischen Umgang damit anregen, will die LWL-Kulturstiftung in Projekten vorstellen und diskutieren. Für den Förderschwerpunkt wird die LWL-Kulturstiftung durch einen elfköpfigen wissenschaftlichen Beirat unterstützt, der mit breiter fachlicher Expertise die Projekte bewertet und einschätzt.


Beratung und Antragstellung

Die LWL-Kulturstiftung hat für ihren Förderschwerpunkt ein Leitbild entworfen, das u.a. zu einem multiperspektivischen, rassismus- und machtkritischen, sowie diskriminierungssensiblen Vorgehen ermutigt. Ergänzend dazu ist eine Beratung vor der Antragstellung im Rahmen des Förderschwerpunktes für alle Antragssteller*innen verpflichtend. Durch die frühzeitige Einbindung der Stiftungsmitarbeiter*innen in die Weiterentwicklung einer Projektidee erhalten Interessierte die Möglichkeit, ihre Vorhaben auch auf aktuelle Diskussionen abzustimmen und sich mit dem Leitbild vertraut zu machen. Außerdem können so bereits im Vorfeld beispielsweise notwendige Profilschärfungen, inhaltliche Schwerpunktsetzungen oder Kooperations- und Finanzierungspartnerschaften in die Antragsentwicklung einbezogen werden.


Kulturprojekte aller Kultursparten

Die LWL-Kulturstiftung ist offen für Projekte aller Kultursparten und unterstützt Vorhaben mit überörtlichem Charakter und westfälisch-lippischem Bezug. Alle regulären Förderkriterien sowie Antragsunterlagen und Informationen zum Förderschwerpunkt (Post)Kolonialismus sind auf der Internetseite der LWL-Kulturstiftung zu finden. Für die Wahrung der Frist (28.2.) gilt das Einsendedatum per E-Mail oder der Poststempel. Ansprechpartnerin für den Förderschwerpunkt und Beratung vor der Antragsstellung ist Milena Täschner (milena.taeschner@lwl-kulturstiftung.de).


Weitere Informationen unter http://www.lwl-kulturstiftung.de


Titelbild: Die Antragsfrist für regionale Kulturprojekte, die sich mit dem Thema (Post)Kolonialismus beschäftigen und 2024 realisiert werden sollen, endet am 28. Februar 2023. Das Kuratorium der Stiftung entscheidet über alle eingegangenen Anträge Ende Mai.

Bild: LWL-Kulturstiftung



Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)