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Die Preisbremse kommt

Kabinett beschließt Gas- und Strompreisbremse

Die Regierung will die stark steigenden Kosten für Gas und Strom für Privathaushalte und Wirtschaft abmildern: Das Kabinett beschloss am Freitag die Gas- und Strompreisbremse. Ab Januar 2023 bis Ende April 2024 sollen für den Großteil des Verbrauchs gedeckelte Preise gelten - der Staat zahlt die Differenz. Das Parlament soll die Preisbremsen noch vor Weihnachten beschließen. Die Bundesratssitzung ist am 16. Dezember. 

"Der Staat kann nicht jede Preissteigerung vermeiden, aber er geht entschlossen vor und wendet große Kraft auf, um in der Breite Druck von privaten Haushalten, sozialen Einrichtungen, Kultur betrieben und der Wirtschaft zu nehmen", heißt es in einem Überblickspapier der Regierung. "Damit sollen Bürgerinnen und Bürger unterstützt und Arbeitsplätze gesichert werden."

Offiziell gelten die Preisbremsen ab März; um die sogenannte Winterlücke zu schließen, werden die Entlastungsbeiträge für Januar und Februar im März angerechnet. Die Preisdeckel gelten nur für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs eines Haushalts - so sollen die Verbraucherinnen und Verbraucher zum Energiesparen angehalten werden. 

Der Gaspreis soll auf zwölf Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Aktuell liegt der durchschnittliche Preis für Neukunden nach Berechnungen von Vergleichsportalen bei fast 18 Cent. 

Der Strompreis soll höchstens 40 Cent für Haushalte und kleine Firmen betragen. Derzeit liegt er laut Vergleichsportalen im Schnitt bei fast 43 Cent pro Kilowattstunde.

Für Unternehmen sollen andere Obergrenzen gelten: Der Preis für Firmen ab einem Gasverbrauch von 1,5 Millionen Kilowattstunden pro Jahr soll bei sieben Cent gedeckelt werden, und zwar für 70 Prozent des Verbrauchs im Jahr 2021. Diese industrielle Gaspreisbremse gilt für rund 25.000 Unternehmen und etwa 1900 Krankenhäuser. Für Strom sollen Industriekunden für 70 Prozent ihres Verbrauchs - gemessen im Jahr 2021 - maximal 13 Cent zuzüglich Steuern, Abgaben und Umlagen bezahlen. 

Finanziert werden soll die Strompreisbremse teilweise durch das Abschöpfen übermäßiger Gewinne am Strommarkt. Diese Abschöpfung erfolgt ab dem 1. Dezember - zunächst war hier eine rückwirkende Geltung ab September geplant gewesen. Die Laufzeit der Abschöpfung ist laut Ministerium bis 30. Juni 2023 befristet - das ist kürzer als zunächst geplant. Die Abschöpfung könne aber zu einem späteren Zeitpunkt durch Rechtsverordnung verlängert werden, höchstens aber bis April 2024. 

Das Geld für die Gaspreisbremse kommt aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes. Gerechnet wird mit rund 54 Milliarden Euro. 

ilo/ck © Agence France-Presse

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